Zitat
. Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 890) ist ungültig. Artikel 1 besagt, daß die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 03.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch bereits am 17.07.1990, aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.07.1990, 0:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885, 890 vom 23.09.1990). Nochmals hat auch Artikel 4 Satz 2 des Einigungsvertrages selbst den Artikel 23 des Grundgesetzes am 29.09.1990 aufgehoben. Daher konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt danach mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR nach diesem Datum dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
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