Das wirfst du einfach so in den Raum. Viel zu oft und als angeblichen Fakt.
Die Sache ist nur, dass ab Mitte des 17. Jh. die Produktion von Druckwaren ausreichend günstig geworden war, dass erste Zeitungen entstehen konnten. Daraus lässt sich schon mal schließen, dass in bürgerlichen Kreisen ein gewisser Grad an Alphabetisierung erreicht war, sodass eine breitere Masse angesprochen werden konnte. Man kann davon ausgehen, dass im 18. Jh. eine verbreitete Lesekultur vorherrschte, auch durch die Weitergabe über das Vorlesen. Aber ein auf den Autor gerichtetes "Urheberrecht" gab es erst 1867. Davor übertrugen Autoren ihre Rechte vollständig auf einen Verleger. Trotzdem verhinderte das keinen Goethe oder Schiller. Ähnliches kannst du auch auf Komponisten, Maler oder Bildhauer übertragen. Urheberrechte an nicht-künsterischen Werken sind eine spätere Sache.
S.o. Wobei der erste Ansatz des Privilegiensystems tatsächlich mit dem Buchdruck zusammenhing, der damals viele unabhängige Bibelnachdrucke mit sich brachte. Ein Verleger geht zum Fürsten, gibt dem einen Zehnt der Einnahmen und lässt dafür die Konkurrenz vernichtenZitat
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Wenn der ihr Hauptbegehr ist, können diese "Künstler" mir gerne gestohlen bleiben.Zitat
Bullshit, weil die Vergleichsgrundlage nicht gegeben ist. Ein paar kommerziell erfolgreiche Musiker sind tatsächlich wegen der Musik an sich im Geschäft, andere nur für Patte.Zitat
Und als Tip, schau dich mal auf Jamendo etc. um, mitunter lassen sich echte Perlen finden die einfach keinen Deal haben, um sich teures Equipment zu leisten und trotzdem vernünftiges abliefern. Oder welche, die ihr Zeug aus Überzeugung frei verfügbar machen.
You don't get the point. Das Problem liegt nicht in der Bezahlung der Leute, sondern darin dass in dem Fall Software in einem gewissen Sinn unbrauchbar gemacht wird, weil man als Nutzer keine Kontrolle über sie hat (und solche Kontrolle würde dem Urheber nichts wegnehmen. Außerdem, zumindest im kleineren hast du etwa mit Red Hat ein Beispiel für eine Softwarefirma, die auch ohne exklusive Verwertungsrechte bestehen kann. Vielleicht müsste man einfach nach alternativen Vermarktungsmodellen suchen, wenn man das Urheberrecht in seiner jetzigen Form (i.e. die exklusiven Vertriebsrechte) abschafft bzw. verändert.Zitat
Nein, nicht nur. Schutz materieller Güter dient neben dem wirtschaftlichen Schutz von Produktionsmitteln und zu verkaufenden -erzeugnissen auch der Selbstbestimmung, selbst oder über andere Erworbenes zu seinen eigenen Zwecken einzusetzen. Das kannst du bei immateriellen Gütern auch, ohne dass dir etwas verloren geht, wenn andere davon teilhaben. Wenn ich von dir dein Brot nehme hast du keins mehr, wenn ich eine Idee von dir aufnehme bleibt deine bestehen.Zitat
NeinZitat
. Zumindest nicht für einen Forenbeitrag, bevor mir jemand den direkten Vorteil exklusiver Verwertungsrechte (i.e. Monopole) vorbringt.