Macht über den Nutzer in der Nutzung des Werkes, in der Regel aber nicht darüber hinaus. Das UrhG und verwandte Gesetze geben dem Urheber zunächst uneingeschränkte Macht über die Modalitäten einer Verbreitung, über Veränderungen oder Ableitungen dazu. Damit wird der Urheber allerdings weniger in seiner Selbstbestimmung gestärkt, als dass dem Nutzer pauschal Nutzungsmöglichkeiten entzogen (bzw. diese illegalisiert werden) werden, die erst duch explizite Lizenzierung wiedergewährt werden können. Du dürftest etwa keine Übersetzungen, Verbesserungen oder sonstige Bearbeitungen vertreiben oder dieses als Basis für ein weiteres Werk verwenden. Das ist im wissenschaftlich-technischen Bereich eine erhebliche Blockade fremdinduzierter Innovationen. Zugegeben, Urheberrechtsgesetze sichern ggf. Einkommen, das selbst zu Innovationen begünstigen, die du selbst vorantreibst. Trotzdem sehe ich sie auf dem Bereich vorrangig als Hemmnis.
Im künstlerischen Bereich hast du diese Problematik zwar weniger, aber das Verhindern von Bearbeitungen etc. ist dort auch eher auf Integrität gemünzt.
Du vergisst, dass es den Begriff erst seit knapp über 200 Jahren gibt und erst mit der Berner Übereinkunft 1886 ein internationaler Vertrag zur Festsetzung von Rechten am "geistigen Eigentum" besteht. Offensichtlich hat diese lange Abwesenheit des Begriffes und seiner gesetzlichen Fixierung eine wissenschaftliche und kulturelle Blüte bis dahin nicht behindert.Zitat
Und ich stelle mir eine Abwesenheit des Begriffes heute eher so vor, dass die Nutzungskosten an den realen Kosten für Herstellung und Verbreitung ausgerichtet sind. Ein Musikalbum im Netz herunterzuladen kostet tatsächlich vielleicht ein paar Cent, ein kommerzieller Anbieter schlägt dir aber gerne 5€+ darauf, die in keiner Weise dem Urheber zugute kommen.
Warum sollte ein Teil der potentiellen Nutznießer außerdem durch irreale Kosten zumindest teilweise ausgeschlossen werden, wenn diese weder ihm noch dem Urheber etwas nutzen? Oder auf dein Medizinbeispiel gemünzt: ist es nicht verwerflich, dass durch die künstlichen Kosten medizinisch Bedürftige von einer Versorgung ausgeschlossen werden? Wofür, ach aus wirtschaftlichen Gründen.
\o/Zitat
materielles Eigentum ≠ immaterielles EigentumZitat
Der Anspruch auf ersteres ist mit menschlichen Gesellschaften gewachsen, der zweite ist das Kind ursprünglich britischer Verleger, die ihre Einnahmen sichern wollen. Was dazu führt, dass alle Urheberrechtsgesetze, die angelsächsischen besonders, ihre Wurzel im Schutz wirtschaftlicher Interessen haben.