Ach ja, der Richter hat die 16-fache Namensgebung übrigens abgelehnt!!
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Ein Mensch darf in Deutschland nur insgesamt 5 Vornamen haben. eine Englischlehrerin an unserer Schule hat 5 Vornamen und nen ziemlich langen Nachnamen.
Naja. Ich habe 2 Vornamen und nen 2teiligen Nachnamen, das reicht.