Zitat Zitat von Unit Nero Beitrag anzeigen
Ach ja, der Richter hat die 16-fache Namensgebung übrigens abgelehnt!!
Ein Mensch darf in Deutschland nur insgesamt 5 Vornamen haben. eine Englischlehrerin an unserer Schule hat 5 Vornamen und nen ziemlich langen Nachnamen.
Naja. Ich habe 2 Vornamen und nen 2teiligen Nachnamen, das reicht.

Gute Nacht übrigens! *ins bett geh*