Jo das ist ne gute Frage, erstmal oute ich muss als Kumpel von Senfig denn ich war ja dabei (wobei ich eher Laute spiele und okay bald auch Trommel, aber den Lärm hab ich nicht gemacht )

Nun aber zum rechtlichen (ich hab mich da mal flüchtig kundig gemacht):
Das was wir veranstaltet nennt man auch Freizeitlärm, erstmal dazu. Und nach dem BGB gesehen sind wir im Recht. Da wir uns ja an die Ruhezeiten gehalten haben.
Ich zitiere:
Zitat Zitat
Der BGH (WuM 1998, 738) hat entschieden, dass für das häusliche Musizieren die gleichen Grundsätze gelten, wie für andere Geräuschquellen im Haus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um klassische oder andere Musik handelt.

Während der allgemeinen Ruhezeiten muss deshalb auf jeden Fall Zimmerlautstärke eingehalten werden.

Im übrigen richtet sich die Zulässigkeit des Musizierens nach der Hausordnung. Ist das Musizieren dort völlig ausgeschlossen, so ist eine solche Klausel nach überwiegender Meinung unzulässig. Ist der Ausschluss allerdings durch Individualabrede (= nicht im Vertrag vorformuliert) getroffenen worden, soll dies wirksam sein. Auch eine Klausel, die das Musizieren für höchstens vier Stunden genehmigt oder bestimmte Zeiten festlegt, in denen nicht musiziert werden darf, ist wirksam.
D.h. selbst in der Ruhezeit hätten wir musizieren dürfen, allerdings dann in Zimmerlautstärke. Ausserdem hatten wir nicht einmal eine halbe Stunde gespielt, da kam der Typ schon an. Tja ausserdem kann er auch nicht auf irgendwelche Mietverträge hoffen weil es ja unterschiedliche Wohnungen sind. Wenn keine Ruhezeit ist so kann ruhig Krach gemacht werden. Wobei dann auf folgendes geachtet werden muss.
Ich zitiere:
Zitat Zitat
Voraussetzung für die Ausübung der dem Mieter und dem Vermieter zustehenden Rechte ist, dass der Störung ein Ausmaß annimmt, dass für die davon betroffene Vertragspartei unzumutbar ist.

Insoweit ist ein objektiver Maßstab anzulegen, d.h. es kommt nicht auf die speziellen Befindlichkeiten des Betroffenen an. Vielmehr ist auf das Empfinden eines durchschnittlichen Mieters/Vermieters der betroffenen Wohnung abzustellen. Zu berücksichtigen sind die Wohnlage (z.B. dicht besiedelte Wohnanlage oder Einfamilienhaussiedlung) aber auch die Ausstattung der Wohnung (z.B. Einfach- oder Doppelverglasung).

Bei Lärmbeeinträchtigungen ist nicht allein die Lärmintensität (= Lautstärke) entscheidend, sondern auch die Lästigkeit der Geräusche. So können bestimmte Eigenarten, wie hohe Frequenzen, die Zeit und Dauer der Lärmeinwirkung, das An- und Abschwellen, das plötzliche Auftreten, kurzzeitig hohe Schalldrücke in bestimmten Frequenzzusammensetzungen sowie der Appell- oder Impulscharakter eine unterschiedliche Bewertung der messbaren Ereignisse gebieten.
Aber ich denke dazu zählt dein Dudelsack nicht, denn ein Flugzeug macht mindestens genauso viel Lärm

So mehr konnte ich aber auch nicht dazu finden. Ich hoffe ein anderer wird fündiger und korrigiert mich gegebenfalls wenn ich mich irren sollte.
Auf jedenfall merkt man aber auch wieder wie typisch deutsch das ganze Regelzeugs ist

Sollte der Typ nochmals in deinen Garten anmarschieren kannst du ihn auf Hausfriedensbruch anzeigen. Und dann kannst du ihm gleich sagen das er es auch ruhig netter formulieren könnte, denn wenn der so angeschissen kommt hört man nur noch mit einen halben Ohr zu.
Noch ein nettes Zitat was der Typ gleich dreimal gebrochen hat:

Zitat Zitat
Wird der Mieter durch Lärm gestört und ist nicht zu erwarten, dass die zuständige Behörde rechtzeitig einschreiten kann (z.B. bei einer bis tief in die Nacht gehenden Party), so kann er die Polizei zur Hilfe rufen. Die Störung stellt eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" dar, so dass die Polizei zum Einschreiten verpflichtet ist.

Der Mieter sollte allerdings zunächst selbst versucht haben, die Störung zu beenden, indem er mit seinen Nachbarn ein Wort "im Guten" gesprochen hat.
a) Wir lagen außerhalb der Ruhezeit
b) Selbst wenn, er hatte vorher bereits die Herren in Grün gerufen
c) Ein Wort "im Guten" gesprochen, hat er nicht. Er kam gleich mit Anzeige und mit den Worten das iwr ihn was unterstellen würden blabla wie du schon geschrieben hast.

Letzten Endes kann man sich nur über solche Leute amüsieren. Das beste war ja auch das er von einer Baustelle kam...tz tz...machte also selber Lärm mit seinen Hämmerchen auf dem Dach aber das ist ne andre Sache
Ich hoffe ich konnte mit meinen langen Beitrag etwas sinnvolles dazu geben.

Zum Abschluss: DUDELSACK ROCKS!!!


Gute Nacht ich geh pennen


EDIT: @ Leon der Profi
Jau, davon hab ich auch gehört und so ist es auch