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Thema: Soziologiearbeit: Gewalt in Videospielen

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  1. #16

    Leon der Pofi Gast
    so bin schon mal weiter. aber eine frage, ich habe irgendwie ein problem, dass ich das geschriebene in individium, gruppe, organisation und gesellschaft unterteile. stimmt das so, wie im eingangsposte, oder wo sollte ich besser die unterteilunen einsetzen? steh irgendwie aufm schlauch


    Wissenschaft

    Dr. Jörg Müller Liezkow, Kommunikationswissenschaftler und der Psychologieprofessor Dr. Wolfgang Frindte der Friedrich Schiller Universität Jena, befassen sich bereits jahrelang mit der Auswirkung der unterschiedlichsten Medien auf die Gesellschaft.


    Senkung der Hemmschwelle und Verleitung zur Gewalt

    Dr. Müller. Dieses Verhalten ist nach intensiven Forschungen nicht eindeutig nachweisbar. Neurologen und Neurobiologen haben bereits Nachweise gefunden, welche für kurzfristige Erregungszustände verantwortlich sind, jedoch konnte eine langfristige Wirkung nicht festgestellt werden. Der Großteil der Spieler ist somit gut in der Lage, von der Realität zu unterscheiden. Bei Spielern mit einer Prädisposition ist aber, wie bei jedem anderen Medium auch, die Gefahr groß, das Auswirkungen auftreten können.

    Dr. Wolfgang Frindte. Diese Hinweise, verweisen aber darauf, nach den eigentlichen Ursachen für diese höhere Aggressionsbereitschaft zu fahnden. Diese können in der Lebensgeschichte der betreffenden Person, in diesem Fall meistens Männer, in der frühen Kindheit oder generell im Medienkonsum oder genetischen Veranlagungen zu finden sein. Ein einziges Ereignis als Auslöser zu sehen, halte ich für nicht korrekt. Es ist eine Summe des Ganzen.


    Kann die Gewalt durch das aktive Eingreifen erhöht werden?

    Nicht im suggestiven Sinne. Natürlich erlebt ein Spieler, eine einmalige, nach seinen Handlungen ausgerichtete Reaktion. Aber die Rezeption im eigentlichen Sinn, wird nicht beeinflusst. Aber auch hier liegen keine nachweisbaren, wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Daher hinken auch die Vergleiche von vielen Kritikern. Der Spieler erlebt durch das Handeln, ein anderen Gefühl als der passive Zuschauer.

    .
    Verbot von Medien

    Durch Verbote gewinnen verschiedenste Medien noch mehr an Attraktivität. Es scheint wichtiger, das Verantwortungsbewusstsein der verschiedenen Erziehungsberechtigten und der Familie zu wecken. Wenn noch so intensiv nach vermeintlichen schädlichen Wirkungen der Computernutzung im Allgemeinen suggeriert wird, ist das nur ein weiterer Schlag gegen das eigentliche soziale Netz der verschiedensten Länder.

    aber ich muss jetzt eh bald schluss machen, wir sollten nicht unbedingt mehr als 6 seiten schreiben. ich hasse es, arbeiten in einer bestimmten grenze zu verfassen. wenn man sich mal mit einem thema ausseinandersetzt, will man es auch rüberbringen

    (naja dafür musste ich vor paar monaten über meine arbeit und dem fremdpraktikum schreiben 95 seiten, aber das ist was anderes, da ist man immer drinnen und kann viel schreiben)

    Politik

    Der Gesetzesentwurf sieht einen neuen Paragraph 131a für das Strafgesetzbuch vor. Dieser definiert gewalttätige Videospiele als Spielprogramme, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an der Tat ermöglichen soll.

    Wer solche Spiele herstellt, verbreitet oder veröffentlicht, soll in naher Zukunft mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bestraft werden können. Außerdem wird das Erzieherprivileg des Paragraphen entfernt, was bedeutet, das Erziehungsberechtigte vom Verbot ausnimmt, Minderjährigen Gewaltdarstellungen zugänglich zu machen.

    .Nicht-virtuelle "Killerspiele" wie Paintball oder Gotcha, "die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird", will der Entwurf zur Ordnungswidrigkeit erklären – wer solche Veranstaltungen ausrichtet, daran teilnimmt oder dafür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt, soll mit einer Geldbuße belegt werden. Weitere Änderungen sieht der Gesetzentwurf beim Jugendschutzgesetz vor, zudem stellt er strengere Anforderungen an die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK).

    Der bisherige Bußgeldrahmen des Jugendschutzgesetzes soll von 50.000 auf 500.000 Euro ausgeweitet werden.
    Die Verfasser räumen ein, dass einzelne Auswirkungen von Gewaltspielen zwar noch umstritten seien, sie berufen sich aber auf "den heutigen Forschungsstand", nach dem insbesondere keine begründeten Zweifel daran bestünden, dass der Kontakt mit derartigen Medien die Gefahr einer Nachahmung und einer Abstumpfung in sich berge, die sich schädlich auf die Gemeinschaft auswirken könne. Ein "Killerspiel"-Verbot ist in Deutschland allerdings umstritten: Laut Umfragen lehnt die Mehrheit der deutschen und österreichischen Internet-Nutzer ein solches Verbot ab, in der Gesamtbevölkerung gibt es aber offenbar einen Konsens über eine Verschärfung der Gesetze.

    Im März 2007, wurde der Gesetzesentwurf mehrstimmig von den Parteien und dem Gericht abgelehnt.


    muss noch edetieren, welche parteien beteiligt sind

    Geändert von Leon der Pofi (24.04.2007 um 20:38 Uhr)

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