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Ritter
Selbst Aufnehmen geht in Ordnung. Dafür sind die VRCs und DVD-Recorder bzw. jene mit Festplatten schließlich da. Wärs illegal, dürften die nicht verkauft werden, weil mit dem Verkauf davon eine Anstiftung zu Straftaten einher gehen würde. Und solche Sachen sind wiederum in Täuschland verboten.
Wie schon von Whiz-zarD gesagt wurde ist der Download von etwas, das mal im TV lief, verboten. Es ist nach deutschem Recht identisch damit, als würdest du dir nen Film runterladen, der beispielsweise erst kürzlich im Kino lief und/oder als Film kommerziell vermarktet wird. Obs im TV lief oder nicht ist hierbei Jacke wie Hose. Gibt da noch nicht wirklich was eindeutiges an Urteilsbegründungen, nur gehen die Richter immer mehr dazu über, den Download von einem Vollprodukt, das kommerziell vertrieben wird, mit dem illegalem Erstellen einer Kopie gleichzusetzen, wodurch auch der Download schon illegal wäre.
Und wir kennen alle Banner wie "Raubkopierer sind Verbrecher" und deren Webauftritt.
Hier findest du übrigens noch einmal Detailinfos zu der von dir angesprochenen Problematik.
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