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  1. #1

    Bezüglich Bundeswehr

    Aaaalso,
    Da ich ja jetzt auch im November 20 werde, wirds ja auch Zeit, dass ich eine Einladung zur Musterung bekomme. Das Ding bei mir ist, ich hab sowohl deutsche als auch amerikanische Staatsbürgerschaft. Bei all meinen Verwandten und Bekannten wo dies auch der Fall ist, wurde meist nichtma eine Einladung geschickt.
    Ich habe dort mal angerufen, doch der Herr hatte selbst keine Ahnung und meinte ich sollte erstmal einfach vorbeikommen. Ich werde am Donnerstag auf jeden fall zur Musterung gehen, doch wie schon erwähnt mussten die Leute die ich kenne dies nicht. Mir wurde gesagt das bei amerikanischen und deutschen Staarsbürgerschaft die Wehrpflicht entfällt, was ja bei diesen Leuten der Fall auch war.
    Die werden das eh verschieben müssen, da ich dieses Jahr ne Ausbildung anfange, doch ich wollte wissen falls ich jetz DOCH Wehrpflichtig bin und die nach der Ausbildung fordern, das ich dahin kommen soll, muss ich dies auch wenn ich wieder in die Staaten ziehen will (hatte ich onehin vor, nach der Ausbildung)?
    Meine Mutter meinte, wenn ich weg möchte müsst ich trotzdem die Wehrplicht vorher eingehen, da es sonst später Probleme geben kann wenn ich wieder nach Deutschland will (was ich höchstwahrscheinlich eh nicht will, aber ihr wisst ja wie Mütter sind ).

    Wäre nett wenn mir einer weiterhelfen kann, ich bin regelrecht auf 180 wegen diesen Deppen.
    Danke im Vorraus ^^


    (Falls ich das falsche Forum erwischt habe, einfach verschieben please ^^)

  2. #2
    Ich hab für dich gesucht, und einiges für dich herausgefunden:
    Zitat Zitat
    § 1 Allgemeine Wehrpflicht
    Die Wehrpflicht ruht bei Deutschen, die ihren ständigen Aufenthalt und ihre Lebensgrundlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten. Das gilt insbesondere für Deutsche, die zugleich die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen.
    Ansonsten kannst du hier http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1...507.1.HTML#GL4 genaueres nachlesen.

    Das gilt dem Anschein nach auch für mich da ich jedenfalls nur zur hälfte die Deutsche Staatsbürgerschaft besitze ^^.

    Ich hoffe dir geholfen zu haben!
    Geändert von DragoAngel (02.07.2007 um 20:27 Uhr)

  3. #3
    Also, ich habe kürzlich auch Post bekommen, in welcher es um die Vorbereitung zur Musterung ging.

    Da stand jedenfalls auch, dass man vom Wehrdienst befreit werden kann - sofern erwünscht. Unter anderem gilt es als gültig, wenn man außer der deutschen noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt.

    Von daher denke ich mal, dass du nicht hinmusst - du glücklicher.

  4. #4
    @DragoAngel

    Jaaaa vielen Dank
    Also auf gut deutsch heißt das, das ich denen "Beweisen" muss, das ich auf Dauer rüberziehen möchte?
    ______________________________

    @Mio-Raem

    Was gilt als gültig? Die Befreiung?
    Naja die am Telefon haben auf jeden fall gesagt, dass ich zur Musterung kommen muss.

  5. #5
    Interessant soetwas zu wissen.

    Bei mir war der Fall, dass ich sowohl von der Bundeswehr als auch von der Armee aus dem anderen Land angeschrieben wurde.

  6. #6
    Wow na du tust mir ja richtig leid RPG-man ^^'

    Und bitte sehr Rai-Jin XD

  7. #7
    ^^ Du hattest meine Frage aber nich beantwortet

  8. #8
    Zitat Zitat
    Wow na du tust mir ja richtig leid RPG-man ^^'
    Naja, ich konnte den Dienst bei beiden Armeen verweigern und bin damit durchgekommen.

  9. #9
    Ich wollte eigentlich als Sanitäter zur Marine, habe hier in Schleswig Holstein meine erste Musterung in Schleswig gehabt und bin dann einige Wochen später zur Musterung nach Wilhelmshafen in der Nähe von Bremen gefahren.

    Dort hatte ich eine zwei Tage lange Musterung und wurde auch das zweite mal mit T1 gemustert, besser hätte es also nicht sein können. Nach der besagten zweiten Musterung wurde mir dann gesagt:

    Herzlichen Glückwunsch, sie haben die Prüfung bestanden und werden zwischen 2009 und 2010 von uns Bescheid.

    Ich dachte nur...ääähm okay??? ^^"

    Offensichtlich scheinen sie keine Leute zu brauchen ^^"

  10. #10
    Zitat Zitat von RPG-Man Beitrag anzeigen
    Naja, ich konnte den Dienst bei beiden Armeen verweigern und bin damit durchgekommen.
    Und wieso? Weil du auch 2 Staatsbürgerschaften hast oder war das ein anderer Grund?

  11. #11
    Zitat Zitat von Rai-Jin Beitrag anzeigen
    Und wieso? Weil du auch 2 Staatsbürgerschaften hast oder war das ein anderer Grund?
    Bei der Einen habe ich einfach die Erklärung abgegeben, dass ich die Sprache des Landes nicht kann (ein englischsprachiges Land hätte es mir natürlich nicht geglaubt). Und das Andere läuft noch aber die haben mich 1 Jahr zu spät angeschrieben und da war ich schon in der Ausbildung. Wenn ich mit der Ausbildung fertig bin bin ich 23 und ab 23 nehmen die keinen mehr.
    Geändert von RPG-Man (03.07.2007 um 19:49 Uhr)

  12. #12
    Achso das is ja praktisch ! Um welches andere Land handelt es sich bei dir?

  13. #13
    Zitat Zitat von Rai-Jin Beitrag anzeigen
    Achso das is ja praktisch ! Um welches andere Land handelt es sich bei dir?
    Es ist unser geliebtes (auch von einigen gehasstes) Nachbarland Frankreich. Auf Geschichten wie Französisch-Guyana (Ist ziemlich bekannt durch die europäische Raumfahrt) hätte ich sowieso keine Lust gehabt. Außerdem wäre in der "French Army" das Risiko in den Krieg zu müssen bei weitem höher als bei der Bundeswehr.

  14. #14
    ich habe mir damals mit meinem bundeswehr-musterung-arzt-futzi zusammen eine begründung überlegt, wieso er mich ausmustert.

    "wollen sie eigentlich zur bundeswehr?"
    "nö."
    "wollen sie zivi machen?"
    "nö."
    "soll ich ihnen aufschreiben, dass sie aufgrund ihrer angeblichen krankhaften fettleibigkeit kaum noch alleine laufen können? ich dachte daran, ihr gewicht stark nach oben zu korrigieren, damit das glaubwürdiger ist."
    "find ich gut."
    "na dann...machen wir das so."

    it's calling...

  15. #15
    Muss übernächste Woche Montag zur Musterung obwohl ich in der Ausbildung bin. Habe da eher gesagt keine Lust drauf.

  16. #16
    was viele nicht wissen:
    du kannst alle untersuchungen, die dir nicht passen auch verweigern, niemand kann dich dazu zwingen. inwiefern das das ergebnis deiner musterung beeinträchtigt hängt vom jeweiligen arzt ab.
    it's calling...

  17. #17
    Zitat Zitat von basti-kun Beitrag anzeigen
    was viele nicht wissen:
    du kannst alle untersuchungen, die dir nicht passen auch verweigern, niemand kann dich dazu zwingen. inwiefern das das ergebnis deiner musterung beeinträchtigt hängt vom jeweiligen arzt ab.
    Aha man kann also ablehnen wenn der Arzt einen an die Nüsse will. Gut das du es erwähnst ich mus nämlich auch nächstes Jahr zur Musterung
    Along the shore the cloud waves break - the twin suns sink behind the lake,
    The shadows lengthen - In Carcosa.

  18. #18
    Ach, wenn man eine junge Ärztin erwischt, ist das ganze halb so schlimm ^^

    Ich wurde nicht ausgemustert, obwohl ich mit -7,5 auf den Augen nahe an der Grenze war (>-8 ist sie wurde mir gesagt), aber dann hört man ja immer wieder Geschichten, dass andere Ärzte einen für kleinste Mängel schon ausmustern.

    Aber ich hatte dann auch einen endgenialen Zivildienstjob.

    Wie das ganze Leben alles eine Frage des Glücks und hochgradig unfair ^^

  19. #19
    Nur mal so eine kleine Zwischenfrage : wie läuft das überhaupt in Deutschland mit Armee/Zivildienst?
    Soweit ich mitbekommen habe, ist es ja so, dass man etwas von beiden machen muss (außer bei gesundheitlichen Problemen o.ä.). Oder kann man sich da auch weigern? Und wann wird man für die Bundeswehr/Zivildienst rekrutiert (und für wie lange) bzw. was macht man, wenn man da irgendwie verhindert ist (Studium/Ausbildung ...) oder gar nicht mehr in Deutschland lebt?

    In Luxemburg gibt es eine freiwillige Armee, man muss also nicht in Armee/Zivildienst gehen.

  20. #20
    Man braucht nicht zur Bundeswehr wenn man Gesundheitlich/Körperlich dazu nicht in der lage ist oder mitten in einer Ausbildung steckt.

    Ich glaube es gibt sogar eine Klausel die eine Wehrantrittsverweigerung zu lässt wenn man Mitglied einer Religion ist die Gewaltausübung verweigert.

    Aber so genau weiß ich das dann auch nicht.
    Eichhörnchen!

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