Man darf seine Spiele verkaufen, wenn man eine legale Version des RPG Makers erworben und diese für die Erstellung verwendet hat. Dies ist meines Wissens aber nur mit dem RPG Maker XP möglich, da der RPG Maker 2000/2003 nie offiziell hier erschienen ist und niemand mit einer importierten japanischen Version arbeitet (die Übersetzungspatches verändern das Programm, von daher dürfte es illegal sein diese zu nutzen, selbst wenn man den RPG Maker 2000/2003 importiert hat und nicht einfach nur gesaugt).
Das hat aber eigentlich nichts mit dem Schutz des eigenen geistigen Eigentums zutun. Soweit ich weiß, sind auch "Freewarespiele" urheberrechtlich geschützt, dies muss nicht einmal extra erwähnt werden. Es kommt natürlich darauf an, ob man selber in seinem Spiel große Teile aus anderen Spielen "klaut" was ja zB. bei Grafiken und Musikstücken gang und gäbe ist, im der RPG Maker Bereich.
Ich bin mir also nicht sicher inwieweit ein solches Projekt geschützt ist, dass ja selber diesen Urheberrechtsschutz verletzt.
Es kommt sicherlich auch darauf an, ob und wie stark das Ausgangsmaterial abgewandelt wird und muss sicherlich von Fall zu Fall entschieden werden.
Auf der sicheren Seite ist man rechtlich aber, wenn man den RPG Maker XP kauft und nutzt und seine Grafiken und Sounds selbst erstellt (oder nur Grafiken und Sound nutzt, bei denen der Autor nichts dagegen hat, es gibt hier auch wieder starke Unterschiede zwischen der freien und der kommerziellen Verbreitung dieser Ressourcen, da sollte man sich im Zweifel lieber ganeuer informieren ^_-).