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Thema: KOTT # 3 - "Ahem! There's SAND on my boots!"

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  1. #20
    Zitat Zitat von Knuckles Beitrag anzeigen
    Hat jemand eine Ahnung wo ich Infos zu der Klage von Nintendo wegen der Verbreitung von Roms finde? Es gibt scheinbar noch immer Menschen die daran glauben das man sich für den Privatgebraucht lt. dt. Gesetzgebung Roms besorgen darf, was aber wegen dieser Klage vollkommener Schwachsinn ist, da Nintendo ja alle Rechte an ihren Spielen hält. Wenn also jemand den Link dazu hat, bitte mal posten.
    Was für einer? Gegen wen und wo soll die gewesen sein, die du meinst?
    Außerdem ist genau der Unterschied zwischen Besorgen und Verbreiten der springende Punkt.
    Wenn du das UrhG verletztende Werke nur besitzt, kannst du nur mit Forderungen nach Unterlassung/Schadensersatz (§97 UrhG) und zur Vernichtung/Überlassung nach Vergütung (§98 UrhG) fordern. Geld- und Haftstrafen können nur bei Bearbeitung, Verbreitung und öffentlicher Wiedergabe geschützter Werke und der Vollständigkeit halber Eingriffe in wirksame () technische Schutzmaßnahmen verhangen werden (§§106-108 UrhG).

    http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJN...5BJNG002601377

    Mit anderen Worten, ein Leecher kann auch nicht auf mehr als Schadensersatz im Gegenwert dessen, was er geladen hat, belangt werden.

    Zitat Zitat von Master Beitrag anzeigen
    http://www.nintendo.com/corp/legal.jsp#roms
    http://ap.nintendo.com
    http://community.nintendo-europe.com/communities/thread.jspa?forumID=60&threadID=633572&start=0
    Mal im Ernst, das war aber nichts überraschendes. Und auch kein Wunder, dass das niemanden beeindruckt.

    Geändert von Don Cuan (16.04.2007 um 16:53 Uhr)

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