Leute, um noch mal die Notbremse zu ziehen, werft nicht alles in einen Topf.
Es gibt da zwei verschiedene Sachen.

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Jugendschutz (der ist praktisch "offiziell", muss aber auch erst durch den Bundestag als Gesetz abgesegnet werden).
Siehe joschi's letzter Link.

2. Der Antrag / Vorschlag der CSU (Stoiber, Beckstein...), der das Strafgesetzbuch betreffen soll und eben nur ein Antrag ist. Die CSU und die Herren Beckstein und Stoiber haben auf Bundesebene nicht viel zu sagen und können nur über den Bundesrat, sofern sie dort eine Mehrheit finden, agieren.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist imho zwar auch nicht gerade intelligent, aber er ist bedeutend milder als die Wünsche der Herrschaften aus Bayern.