Zitat
Beispiel 2: Microsoft verkauft deutlich billigere OEM-Versionen ihrer Software (z. B. Office oder Windows) an Händler, welche dann aber die Software zusammen mit einem neu gekauften PC ausliefern (engl: "bundle") müssen. Diese Softwarelizenzen sind dafür jedoch auch mit weniger bzw. eingeschränkten Nutzungsrechten verbunden. Welche Nutzungsrechte Anwendung finden, kann im jeweiligen EndUserLicenceAgreement (EULA) nachgelesen werden. Hier kann z.B. vermerkt sein, dass die Lizenz nicht downgrade-fähig ist (es darf anstelle der erworbenen Softwarelizenz keine ältere Vorgängerversion installiert werden) oder dass das Reimaging nicht zugestanden wird (es darf nicht von einem anderen Original-Datenträger, der zu einer anderen Lizenz oder einem anderen Lizenzvertrag gehört, installiert werden, als von dem, der zusammen mit der Lizenz herausgegeben wurde).
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