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Thema: Legaler RM2K

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Ihr redet hier darüber als ob es nichts wär aber is das nicht strafbar?
    Aber wenn das stimmt was ihr sagt is das ja auch egal, wenn keiner hier was dagegen hat benutz ich meinen Alten halt weiter.

    @K.L.R.G.
    Ich bin auf das thema gekommen weil du nach nem RMXP gefragt hast.

    Irgendwie find ich den RM2K besser als den XP weiß auch nicht vielleicht weil ich mit dem angefangen hab. Naja...

    MfG Srácula

    P.S. Ich find ich hör mich irgendwie wie so nen Noob an, bin aber keiner nur um das klar zu stellen.

  2. #2
    Zitat Zitat von Sracula Beitrag anzeigen
    Ihr redet hier darüber als ob es nichts wär aber is das nicht strafbar?
    Doch, schon, aber die Gefahr, erwischt zu werden ist ziemlich minimal. Dazu müsste schon Enterbrain sich darum kümmern, dass keine illegale englische/deutsche Kopien eines alten japanischen Produkts mehr auf PCs von Leuten vom anderen Ende der Welt lagern. Mal davon abgesehen, dass das vermutlich ziemlich schwierig rauszufinden ist, scheert es sie wahrscheinlich ziemlich wenig, sie verbieten nur den Download, damit alle ihren RMXP kaufen .

  3. #3
    Zitat Zitat von Mario-Fan Beitrag anzeigen
    Doch, schon, aber die Gefahr, erwischt zu werden ist ziemlich minimal. Dazu müsste schon Enterbrain sich darum kümmern, dass keine illegale englische/deutsche Kopien eines alten japanischen Produkts mehr auf PCs von Leuten vom anderen Ende der Welt lagern. Mal davon abgesehen, dass das vermutlich ziemlich schwierig rauszufinden ist, scheert es sie wahrscheinlich ziemlich wenig, sie verbieten nur den Download, damit alle ihren RMXP kaufen .
    Sie haben es schon verboten, bevor es den RMXP überhaupt gab. Das war kurz nachdem sie ACII aufgekauft und kurz bevor sie den 2k3 rausgebracht hatten, den man bei uns ebenfalls nie erwerben konnte.

    Btw. Irgendjemand hat mal vor nem halben Jahr oder so, eine Seite gepostet, wo man alle drei Maker bestellen konnte, allerdings wollten die für den 2k3 200 Dollar xD

  4. #4
    Zitat Zitat von Sracula
    Ihr redet hier darüber als ob es nichts wär aber is das nicht strafbar?
    Natürlich ist das verboten und strafbar. Doch Enterbrain tut dagegen nichts, außer den Download zu verbieten. Das liegt daran, das es denen soviel bringt wie Pustekuchen, nähmlich nichts. Ersten währe da, das ausfindig machen von potenziellen Verbrechern, dieses währe schon ziemlich schwer und würde unmengen an Geldmitteln kosten, für die Internet-Spezialisten. Zweitens müssten sie die Verhandlung finanzieren, was zusätzlich kosten würde wegen der Dolmetscher und und und... Und was kriegen die jetzt dafür? Mehr als 100 Euro wohl nicht. Kurz das Preis-Leistungs Verhältniss ist nicht zu ihrem Gunsten. Zusammenfassend sie lassen es einfach.

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