Zitat Zitat von Viddy Beitrag anzeigen
Ist korrekt.
Ist umstritten. Sich auf Fallentscheidungen zu verlassen um allgemeine Aussagen herauszuziehen, ist auch in unserem Gesetzessystem nicht wirklich möglich (gerade, weil diese nur im Ermessen eines Richters und maximal zweier Schöffen liegt). Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht z.B. bei einer eindeutigen Abgrenzung keinen Strafbestand.