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Wenn du mit der Illegalen Fassung anfängst kannste eh nicht mit der legalen Fassung weitermachen und umgekehrt. Das liegt daran das das zwei Verschiedene Versionen sind oder so und es deshalb vom "anderem" Maker nicht geöffnet wird(Fehlermeldung).
Falsch.
Projekte die mit der illegalen Version erstellt worden sind, kann man im legalen Maker öffnen und weiter arbeiten. Andersherum (Projekte aus der legalen Version in der illegalen öffnen) geht es nicht und es gibt eine Fehlermeldung.
Natürlich hat man, wenn man ein Projekt aus der illegalen Version in der legalen weiterführt immer noch die japanischen Kommentare und es ist ersichtlich, daß das Projekt in einer illegalen Version zumindest begonnen wurde. (Falls man keine Custom Scripte benutzt kann man aber einfach die Scripts.rxdata mit einer aus einem frischen legalen Projekt ersetzen und hat dann auch die englischen Kommentare)

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bzw. sofern das nicht geht, was ist mit dem trial (oder wie das heißt), der Demofassung des XP?? Könnte ich mit der ein SPiel erstellen, das auf allen Seiten angenommen wird? Wie gesagt ich will mir den XP nach Weihnachten holen, müsste jetzt aber schon wissen, ob ich dann etwas was ich jetzt mit der illegalen bzw. der Demofassung anfange überhaupt angenommen wird. ...
Sofern ein Spiel nicht offensichtlich aus einer illegalen Version stammt wird es auch angenommen. Ob es mit der Demo oder VV erstellt wurde läßt sich auch gar nicht unterscheiden, da der Trialschutz nur einmal, nämlich beim starten des Makers selber greift, und die Information ob Trial oder VV gar nicht im Projekt selber abgespeichert wird.
Du kannst ruhigen Gewissens dir jetzt die Trial runterladen und installieren und ein bereits angefangenes Projekt öffnen und weiter bearbeiten. Die Trial ist 30 Tage lang voll nutzbar, das bedeutet spätestens am 30. Dezember müsstest du dir die Serial besorgen um dann die VV freizuschalten.