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Thema: Frage zum RpgXP bzw. zum trial bzw. zur legalität

  1. #1

    Frage zum RpgXP bzw. zum trial bzw. zur legalität

    WIe der Titel bereits zeigt, hab ich ne Frage zum rpgmaker Xp, bzw. zur illegalen VErsion. Bisher hab ich nur die illegale Version des XP, die ich mir vor ewigen zeiten mal irgendwo ausm Netz gezogen hab ...

    Jetzt möchte ich doch mal etwas damit rumprobieren und vielleicht ein Projekt damit beginnen. Sofern ich mit ihm klar komme usw. werd ich ihn mir dann auch nach Weihnachten wenn ich endlich wieder Geld hab legal kaufen ...

    Ich hab jetzt allerdings mal irgendwo hier im Forum gelesen, das Spiele die mit der illegalen Fassung gemacht sind auf den meisten Seiten im Netz nicht angenommen werden ...

    Geht es trotzdem wenn ich ein Projekt mit der illegalen Fassung anfange und nach Weihnachten dann mit der legalen gekauften Fassung weiter mache? Oder hat das Projekt dann bereits irgend ne Information oder sowas drin, die sagt, das das Projekt mit dem illegalen Maker gemacht wurde und wird nicht mehr angenommen? (ich hoffe ihr wisst was ich meine)

    bzw. sofern das nicht geht, was ist mit dem trial (oder wie das heißt), der Demofassung des XP?? Könnte ich mit der ein SPiel erstellen, das auf allen Seiten angenommen wird? Wie gesagt ich will mir den XP nach Weihnachten holen, müsste jetzt aber schon wissen, ob ich dann etwas was ich jetzt mit der illegalen bzw. der Demofassung anfange überhaupt angenommen wird. ...

  2. #2
    Zitat Zitat
    Ich hab jetzt allerdings mal irgendwo hier im Forum gelesen, das Spiele die mit der illegalen Fassung gemacht sind auf den meisten Seiten im Netz nicht angenommen werden ...
    Richtig.

    Zitat Zitat
    Geht es trotzdem wenn ich ein Projekt mit der illegalen Fassung anfange und nach Weihnachten dann mit der legalen gekauften Fassung weiter mache? Oder hat das Projekt dann bereits irgend ne Information oder sowas drin, die sagt, das das Projekt mit dem illegalen Maker gemacht wurde und wird nicht mehr angenommen? (ich hoffe ihr wisst was ich meine)
    Wenn du mit der Illegalen Fassung anfängst kannste eh nicht mit der legalen Fassung weitermachen und umgekehrt. Das liegt daran das das zwei Verschiedene Versionen sind oder so und es deshalb vom "anderem" Maker nicht geöffnet wird(Fehlermeldung).

    Zitat Zitat
    bzw. sofern das nicht geht, was ist mit dem trial (oder wie das heißt), der Demofassung des XP?? Könnte ich mit der ein SPiel erstellen, das auf allen Seiten angenommen wird? Wie gesagt ich will mir den XP nach Weihnachten holen, müsste jetzt aber schon wissen, ob ich dann etwas was ich jetzt mit der illegalen bzw. der Demofassung anfange überhaupt angenommen wird. ...
    Du holst dir die Terial und wandelst die dann später, in die volle Version um, mit dem Key den du beim Kaufen erhälst. Deshalb wird es da kein Problem geben.

  3. #3
    Zitat Zitat
    Wenn du mit der Illegalen Fassung anfängst kannste eh nicht mit der legalen Fassung weitermachen und umgekehrt. Das liegt daran das das zwei Verschiedene Versionen sind oder so und es deshalb vom "anderem" Maker nicht geöffnet wird(Fehlermeldung).
    Falsch.
    Projekte die mit der illegalen Version erstellt worden sind, kann man im legalen Maker öffnen und weiter arbeiten. Andersherum (Projekte aus der legalen Version in der illegalen öffnen) geht es nicht und es gibt eine Fehlermeldung.
    Natürlich hat man, wenn man ein Projekt aus der illegalen Version in der legalen weiterführt immer noch die japanischen Kommentare und es ist ersichtlich, daß das Projekt in einer illegalen Version zumindest begonnen wurde. (Falls man keine Custom Scripte benutzt kann man aber einfach die Scripts.rxdata mit einer aus einem frischen legalen Projekt ersetzen und hat dann auch die englischen Kommentare)

    Zitat Zitat
    bzw. sofern das nicht geht, was ist mit dem trial (oder wie das heißt), der Demofassung des XP?? Könnte ich mit der ein SPiel erstellen, das auf allen Seiten angenommen wird? Wie gesagt ich will mir den XP nach Weihnachten holen, müsste jetzt aber schon wissen, ob ich dann etwas was ich jetzt mit der illegalen bzw. der Demofassung anfange überhaupt angenommen wird. ...
    Sofern ein Spiel nicht offensichtlich aus einer illegalen Version stammt wird es auch angenommen. Ob es mit der Demo oder VV erstellt wurde läßt sich auch gar nicht unterscheiden, da der Trialschutz nur einmal, nämlich beim starten des Makers selber greift, und die Information ob Trial oder VV gar nicht im Projekt selber abgespeichert wird.
    Du kannst ruhigen Gewissens dir jetzt die Trial runterladen und installieren und ein bereits angefangenes Projekt öffnen und weiter bearbeiten. Die Trial ist 30 Tage lang voll nutzbar, das bedeutet spätestens am 30. Dezember müsstest du dir die Serial besorgen um dann die VV freizuschalten.

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