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Thema: Frage zur Arbeitsstelle bezüglich der Einberufung

  1. #1

    Frage zur Arbeitsstelle bezüglich der Einberufung

    Jo is zwar ein Schülerforum, aber ein Arbeiterforum haben wir ned

    ALso ich hab folgende Frage:

    Ich werde im Mai '07 meine Ausbildung beenden (wenn ich bestehe ).
    Ebenfalls werde ich Übernommen in meinem Ausbildungsbetrieb. Was nun meine Frage ist:
    Kann mich die Bundeswehr ohne jegliche Rücksicht auf meinen gewonnenen Arbeitsplatz einberufen? Wenn ja, ist mein Arbeitsplatz dann futsch? o.o"
    Ich hab einen Auszug ausm Arbeitsplatzschutzgesetz gelesen, in dem drin steht, dass in gesonderten Fällen ein Kündigungsschutz besteht und ich nach der Wehrpflicht weiter arbeiten kann. Wie sieht der gesonderte Fall aus? Kann mir da wer Rede und Antwort stehen? *g*

    Danke!

  2. #2
    Du kannst bis zum 23. Lebensjahr eingezogen werden, Ausnahmen bilden nur die Ausmusterung, Heirat, die Geburt eines Kindes, oder eine Lehre.

    Nach der Ausbildung kannst Du noch eingezogen werden, ja; ob Du danach wieder übernommen/aufgenommen wirst, liegt an Deinem Arbeitgeber.

    Mehr weiß ich dazu auch net :/

    Rene, stell' einfach Kdv-Antrag (Kriegsdienstverweigerer), oder stell' Dich krank - Allergien sind immer toll, um ausgemustert zu werden

  3. #3
    Hmm.. is garnet so leicht, ne Allergie vorzutäuschen

    Ausserdem würd ich eigentlich schon zur Bundeswehr gehen. Das ist halt nicht das Übel daran. Meine Sorge, dass ich danach Arbeitslos bin, ist da viel größer...

    Ich werd mal jemanden vom Arbeitsamt anrufen oder so >_<

  4. #4
    hum, ich meine gehört zu haben das dir der Arbeitsplatz erhalten bleibt. Aber für bare Münze darfst du das nicht nehmen.

    Soviel ich weis bleibt dir ein Studienplatz erhalten, aber das wolltest du ja nicht wissen....

    Und zur Ausmusterung: Nein, Allergien bringen dir nix. Mein Kumpel ist gegen so ziemlich alles allergisch aber wurde genommen^^

  5. #5
    Mh.. Ich hab mich mal schlau gemacht. Sollte ich einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, so kann mich mein Arbeitgeber entlassen.
    Sollte ich einen unbefristeten Vertrag bekommen, so kann er nichts machen.
    Dann ist es seine Pflicht mich weiter zu beschäftigen.

    Aber vielen Dank für die Antworten =)

  6. #6
    Zitat Zitat von haebman Beitrag anzeigen
    hum, ich meine gehört zu haben das dir der Arbeitsplatz erhalten bleibt. Aber für bare Münze darfst du das nicht nehmen.

    Soviel ich weis bleibt dir ein Studienplatz erhalten, aber das wolltest du ja nicht wissen....

    Und zur Ausmusterung: Nein, Allergien bringen dir nix. Mein Kumpel ist gegen so ziemlich alles allergisch aber wurde genommen^^
    Du musst Dich, wie sonst auch im Leben, nur richtig verkaufen
    Ich kann da selbst nicht mitreden, da ich brav zum Bund gegangen bin, aber ein Kumpel wurde aufgrund von Allergien - die er nicht hat, aber gut vorgespielt hatte - auf T5, also "genetischen Abfall" gemustert

    Tja, Rene, ich drück' Dir auf jeden Fall die Daumen für Deine Übernahme

  7. #7
    So wie ich das gehört hab, kann man zwar nach der Ausbildung noch eingezogen werden, wird es aber in der Regel nicht, sofern man vom Betrieb übernommen wird, da auch sonst noch ein umfangreiches Kontingent an Leuten ist, die nach der Ausbildung leer dastehen und genügend Leute da sind, die Studieren/keine Ausbildungsstelle finden/Fußpilz und deswegen zum Bund müssen, also einfach nicht die großartige Notwendigkeit da ist, dass man einzelnen Leuten die Zukunft versaut!

    Kann aber auch dahingehend nix schwören, kannsch net!

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