Du kannst bis zum 23. Lebensjahr eingezogen werden, Ausnahmen bilden nur die Ausmusterung, Heirat, die Geburt eines Kindes, oder eine Lehre.
Nach der Ausbildung kannst Du noch eingezogen werden, ja; ob Du danach wieder übernommen/aufgenommen wirst, liegt an Deinem Arbeitgeber.
Mehr weiß ich dazu auch net :/
Rene, stell' einfach Kdv-Antrag (Kriegsdienstverweigerer), oder stell' Dich krank - Allergien sind immer toll, um ausgemustert zu werden![]()







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