Du kannst bis zum 23. Lebensjahr eingezogen werden, Ausnahmen bilden nur die Ausmusterung, Heirat, die Geburt eines Kindes, oder eine Lehre.

Nach der Ausbildung kannst Du noch eingezogen werden, ja; ob Du danach wieder übernommen/aufgenommen wirst, liegt an Deinem Arbeitgeber.

Mehr weiß ich dazu auch net :/

Rene, stell' einfach Kdv-Antrag (Kriegsdienstverweigerer), oder stell' Dich krank - Allergien sind immer toll, um ausgemustert zu werden