Jo is zwar ein Schülerforum, aber ein Arbeiterforum haben wir ned

ALso ich hab folgende Frage:

Ich werde im Mai '07 meine Ausbildung beenden (wenn ich bestehe ).
Ebenfalls werde ich Übernommen in meinem Ausbildungsbetrieb. Was nun meine Frage ist:
Kann mich die Bundeswehr ohne jegliche Rücksicht auf meinen gewonnenen Arbeitsplatz einberufen? Wenn ja, ist mein Arbeitsplatz dann futsch? o.o"
Ich hab einen Auszug ausm Arbeitsplatzschutzgesetz gelesen, in dem drin steht, dass in gesonderten Fällen ein Kündigungsschutz besteht und ich nach der Wehrpflicht weiter arbeiten kann. Wie sieht der gesonderte Fall aus? Kann mir da wer Rede und Antwort stehen? *g*

Danke!