Naja, so ist es nun auch wieder nicht. Dein Vergleichsbeispiel hinkt nämlich: Die Nachbarin könnte schließlich auch die vier Wochen zuhause bleiben und alle "Angebote" ihrer Wohnung problemlos nutzen. Bei underserials Vertrag ist das nicht der Fall - er zahlt den vollen Preis, obwohl er das festgelegte Angebot nur zum Teil nutzen kann. Eine Teilrückerstattung wäre somit angebracht.
Ein besseres Beispiel wäre eher ein 500 Euro teurer Flug nach Griechenland, bei dem der Flieger auf Grund von technischen Differenzen in Kroatien zwangsladen muss, du aber dennoch die 500€ zu bezahlen hast, ohne eine Weiterreise zugesagt zu bekommen...