Ne, ich nehm diesselbe S- Bahn jeden Tag, von meinem Wohnort nach Frankfurt.
Ist die S2.

Ich hab übrigens ne Antwort von der RMV erhalten. Eines muss man denen lassen, im Schreiben sind die "zügig" (wortspiel?)

Ich kopiers mal hierrein. Aber echt, ich hab auch noch nie was von 1. Abteil gehört und ob die Türen nun Streifen haben oder nicht


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vielen Dank für Ihre Mitteilungen. Wir bedauern den dargestellten Vorfall.

Die im RMV-Gebiet verkehrenden S-Bahnen verfügen bereits seit RMV-Gründung im Jahr 1995 grundsätzlich über 1. Abteile in allen Zügen - und auch vor der genannten Verbundgründung bestand in den Bahnen ein 1. Klasse-Angebot.

In den im RMV geltenden gemeinsamen Beförderungsbedingungen heißt es unter § 8 (1): "Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 40,00 Euro verpflichtet, wenn er ... 5. einen tariflich vorgesehenen Zuschlag nicht vorzeigen kann."

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir diese Bestimmung formulieren müssen. Ein wesentlicher Grund zum Erwerb einer Zuschlagfahrkarte ist, dass die 1. Klasse-Abteile meist leerer sind und somit die Reisenden dort eher einen freien Sitzplatz finden. Für diesen zusätzlichen Komfort haben Fahrgäste, die einen Zuschlag für die 1. Klasse kaufen, einen deutlich höheren Fahrpreis zu entrichten, so dass es nicht vertretbar ist, dass sich Reisende ohne Zuschlag in der 1. Klasse aufhalten. Wir möchten es in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen, dass wir bereits häufiger Beschwerden von Fahrgästen mit Zuschlagfahrkarten erhalten haben, dass sich in der 1. Klasse zu oft hierzu nicht berechtigte Reisende aufhalten würden.

Damit sich Reisende bereits vor dem Einstieg entsprechend orientieren können, sind die Abteile für die 1. und 2. Klasse jeweils außen an den Wagen neben den Türen mit entsprechenden Ziffern deutlich gekennzeichnet. Die 1. Klasse-Abteile sind zudem durch einen gelben Balken über dem Fenster- und Türniveau hervorgehoben. Auch in den Bahnen sind in den 1. Klasse-Abteilen und an den Zugängen entsprechende Hinweise angebracht.

Uns ist es natürlich bewusst, dass sich trotzdem Reisende manchmal aus Versehen oder aus Unkenntnis in einem 1. Klasse-Abteil aufhalten. Wir möchten Ihnen auch versichern, dass wir Ihnen persönlich natürlich keinerlei Vorsatz unterstellen möchten. Dennoch bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir bei fast zwei Millionen Fahrgästen täglich bestimmte eindeutige Regelungen formulieren müssen. Ansonsten würden wir dem möglichen Missbrauch Vorschub leisten.

Der RMV selbst führt keine Fahrkarktenkontrollen durch. Diese Aufgabe sowie die gesamte Bearbeitung von Fahrpreisnachforderungen obliegen den im Verbund tätigen Verkehrsunternehmen. Ein Einspruch gegen eine Zahlungsaufforderung ist deshalb grundsätzlich an die auf der Fahrpeisnacherhebung/Quittung angegebene Adresse zu richten. Auf Grund des dargestellten Sachverhalts halten wir die Einstellung der Zahlungsnachforderung seitens der DB-Fahrpreisnachforderungsstelle für nicht aussichtsreich und verzichten auf eine Weiterleitung unsererseits.

Wir würden uns freuen, wenn Sie trotz der dargestellten Vorfalls auch zukünftig die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen würden. Hierbei wünschen wir Ihnen gute und problemlose Fahrt.

Also an alle, dies nich wissen. Vorsicht, vor zu engen Abteilen. Die sind für die Bonzen!!!