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Thema: zdf's "Killerspiele"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Ich frage mich, warum die Damen und Herren Politiker nicht auf folgenden Ansatz kommen:
    • USK abschaffen:
      Bringt ohnehin nichts und hat recht wenige Befugnisse, die über das Verteilen von Altersempfehlungen hinaus gehen. Unnötiger Kostenfaktor, ergo knicken.
    • BPJM (BundesPrüfstelle für Jugendgefährdende Medien) ihre Arbeit tun lassen:
      Nicht im Sinne von "Das Spiel/der Film/die Musik ist böse, machts kaputt", sondern in dem Sinne, dass Spiele, Filme und Musik über deren Tische zu wandern hat und geprüft werden soll. Hier kommen dann auch die Altersfreigaben in Aufkleberform drauf und gut ist. Hier würde dann auch mehr Personal erforderlich werden -> dürfte evtl. mehr Jobs zur Folge haben.
      Gefahr: Bestechlichkeit?
    • Verkäufer in die Pflicht nehmen:
      Spiele haben generell nur an jene verkauft zu werden, die das entsprechende Alter erreicht haben, allerdings wandern auch viele 18er-Produkte über den Ladentisch, die von minderjährigen gekauft werden. "Die sehen halt aus wie 18 oder älter" ist da die Ausrede. Wo besteht hier das Problem, den Perso sehen zu wollen?
      Wers nicht macht -> empfindliche Strafe
    • Eltern/Erziehungsberechtigte in die Pflicht nehmen:
      Wer sein Kind vorm PC oder der Konsole parkt und mit Spielen quasi ruhig stellt, die für das Kind nicht vorgesehen sind (z.B: 12jähriger spielt etwas, das eine Altersfreigabe 16 hat) und das Kind wird auffällig dadurch, weil - wie es sagt - etwas aus dem Spiel nachspielen wollte (oder etwas, was es in nem Film gesehen oder an Musik von ner CD daheim gehört hat), sollten Eltern in die Pflicht genommen werden.
      Wer sein Kind vor ner Konsole parkt, dem ists ja eigentlich egal, was es da macht -> Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.
    Die Gesetze und Regelungen dafür sind größtenteils da, nur man müsste halt auch einmal härter durchgreifen bei solchen Dingen und nicht immer die Spieleindustrie, die Filmemacher oder Musiker beschuldigen. Es gehören mehr als einer dazu, damit ein Kind zum Amokläufer wird.
    Oft spielt Mobbing und Druck eine entscheidende Rolle, die Spiele/Filme/Musik eher weniger.
    Ein Verbot von "Killerspielen" (Spiele, Filme, Musik) wäre schlichtweg lächerlich, weil nach der Gesetzesvorlage (die hoffentlich nie durch kommt) selbst "Super Mario Land" ein Killerspiel wäre (was leider kein Witz ist).

    @ Krey:
    Nö. Ich sag dir gern, warum:
    • Verbreitung -> anbieten nach dem Motto "Willsch habe?"
    • öffentlich zugänglich macht -> Zum Beispiel auf nem Rechner während ner LAN-Party wen anders ran lassen, daheim nen Freund an den Rechner lassen
    • einer Person unter 18 Jahren anbietet, überlasst oder zugänglich macht oder -> 1 und 2 im Bezug auf Minderjährige
    • herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen. -> Hersteller der Spiele dürfens nimmer herstellen und liefern (auch nicht exportieren); Geschäfte dürfen es nicht mehr beschaffen, lagern, anbieten, anpreisen, importieren; Als Privatmensch darf mans nimmer kaufen

    Die anderen Punkte sind daher in der Formulierung nötig gewesen, weil es vieles gibt, was unter den Begriff "Killerspiele" fällt und durch Punkt 4 alleine nicht abgedeckt wäre.
    Man will ja den Besitz, den verkauf, den kauf, den im-/export, die Lagerhaltung, die Werbung, das Anpreisen, das Ausstellen... eigentlich den ganzen Kontakt mit derlei "Killerspielen" gänzlich verbieten.

    Falls das Gesetz durch kommt (auf dass dies nicht passiert) darf man auf die Bundestagswahl 2009 (jupp, dann sind wieder 4 Jahre um => Wahl) gespannt auf das Ergebnis sein. Viele Spieler reihen sich in den Kreis der Wahlberechtigten ein und nicht alle sind politisch desinteressiert.

  2. #2
    und wenn man auch den besitz von "killerspielen" verbieten würde, würde endlich mal geld in die verschuldeten staatskassen fließen, bei den vielen geldstrafen, die erteilt werden würden, wenn man bei Razien Killerspiele auf Computern findet..... BSP 200€ pro Killerspiel, bei dem man nicht nachweisen kann, das es vor dem Gesetz erworben wurde <g>

  3. #3
    Zitat Zitat von Freierfall Beitrag anzeigen
    und wenn man auch den besitz von "killerspielen" verbieten würde, würde endlich mal geld in die verschuldeten staatskassen fließen, bei den vielen geldstrafen, die erteilt werden würden, wenn man bei Razien Killerspiele auf Computern findet..... BSP 200€ pro Killerspiel, bei dem man nicht nachweisen kann, das es vor dem Gesetz erworben wurde <g>
    200 €? Da würden die bei mir schon ein Vermögen verdienen. Ich glaube ich wander ins Ausland aus. Österreich soll ganz schön sein, hab ich gehört.


    Btw.: Gibt's einen neuen Thread oder ist der eine Ausnahme mit 300 Posts?

  4. #4
    Zitat Zitat von Dr. Alzheim Beitrag anzeigen
    -> Hersteller der Spiele dürfens nimmer herstellen und liefern (auch nicht exportieren); Geschäfte dürfen es nicht mehr beschaffen, lagern, anbieten, anpreisen, importieren; Als Privatmensch darf mans nimmer kaufen
    Dies verstößt aber dummerweise gegen das EU Gesetz des freien Dienstleistungs- und Warenverkehrs.

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