Pah, alles viel zu träge hier.
Es bräuchte ⅔ des Bundesrats (okay) und ⅔ des Bundestags (mindestens 410 Stimmen), um die Verfassung zu ändern. Nötiger Punkt wäre die Abschaffung des Familienschutzes. Okay, die große Koalition könnte 38 Gegenstimmen aus ihren Reihen verkraften. Und dann muss das Bundesverfassungsgericht zustimmen (irgendjemand klagt immer), dass das Aufheben anerkannter Grundrechte verfassungskonform ist. Danach kann das Gesetz eingebracht werden.
Okay, es geht, aber es wird schwierig. Gebt euer Bestes!
Nächste Sitzung:
16.02.2007 09:30 - Ich brauch Popcorn