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Naja, beschlagnahmt bedeutet ja, dass der film weder verkauft noch aufgeführt noch importiert werden darf. Idiziert ist lediglich ein werbeverbot, und darf halt nur unter der Theke mit Vorlage des Personalausweises gehandelt werden, da kommen erwachsene gut ran, an beschlagnahmte auf legalem wege aber überhaupt nicht. das üpbersteigt den jugendschutz, wer da ausgeschlossen wird, sind die erwachsenen. das ist übrigens medienzensur und laut grundgesetzt eigentlich verboten (man kann aber den Paragraphen auslegen, wie man lustig ist. wenn man meint, ein film verstößt gegen die menschenwüre, oder besser, wenn man es einfach behauptet, kann man den einfach beschlagnahmen...)
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