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  1. #1

    RA Hoeller und genealogie.de

    Hallo Leute,
    meine Tochter hat von Genealogie Ltd. und später von der Kanzlei Hoeller, Bonn eine Mahnung bekommen. Hier meine Reaktion, für alle, denen es ähnlich ergeht. Ihr könnt Euch gerne Anregungen entnehmen, um den Leuten das (kriminelle) Handwerk zu legen!
    Grüße
    Markus

    M. L.
    Musterstr. 1
    11111 Musterdorf




    Anwaltskanzlei Boris Hoeller – „Inkassodezernat“

    Meckenheimer Allee 82
    D – 53115 Bonn

    Vorab per Mail / Telefax



    22.06.2007

    Ihr Zeichen: GEN 39789707-388468
    A.-J. L.
    www.genealogie.de


    Sehr geehrter Herr Höller,

    hiermit zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen meiner Tochter, A.-J. L., wohnhaft Musterstraße 1, 99999 Musterstadt vertrete.

    Die von Ihrer Mandantschaft beanspruchte Forderung wird in voller Höhe bestritten. Zum einen war meine Tochter zum Zeitpunkt der angeblichen Inanspruchnahme einer Internetdienstleistung weder geschäftsfähig noch strafmündig zum anderen wird der Vertragsabschluss als solches bestritten.

    Ihre Drohkulisse unter Angabe einer IP-Adresse und des Provider-Namens bleibt schon aufgrund ständiger Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex bei uns ohne jegliche Wirkung. Das betrügerische Internetangebot einiger Ihrer Mandanten mit versteckten Zahlungsmodalitäten wird inzwischen – selbst bei volljährigen Nutzern – sowohl von Verbraucherschützern als auch von den Gerichten einhellig beurteilt; wirksame Vertragsabschlüsse und damit verbundene Zahlungsverpflichtungen werden verneint. Daran ändern auch die auf Ihrer Internetseite veröffentlichten und anonymisierten Versäumnisurteile nichts.

    Einen Nachweis der Minderjährigkeit und Strafunmündigkeit meiner Tochter habe ich Ihnen gegenüber nicht zu erbringen. Sicher kennen Sie den prozessualen Grundsatz „der Kläger hat die klagebegründenden Tatsachen zu beweisen“. Darüber hinaus habe ich berechtigte Zweifel am Umgang mit schutzwürdigen, personenbezogenen Daten durch Ihre Mandantschaft. Insofern wünsche ich Ihnen viel Spaß bei der gerichtlichen Beitreibung Ihrer angeblichen Forderungen.




    Zu Abschluss erlauben Sie mir noch einige persönliche Bemerkungen:

    In der ersten Mahnstufe beziehen sich einige Ihrer Mandanten bei der Forderungsbegründung gegenüber Minderjährigen auf den sog. „Taschengeldparagraphen“ (§110 BGB). Bereits im ersten Semester lernt ein Jurastudent jedoch, dass diese Vorschrift an die Leistungserfüllung des § 362 BGB geknüpft ist, die Lieferung oder Dienstleistung also bereits bezahlt sein muss. Soll der Mahnadressat nun davon ausgehen, dass Sie als Rechtsberater des jeweiligen Mandanten auch Urheber dieser, rechtlich absolut fehlerhaften Forderungsbegründung sind?!

    Es ist schon jämmerlich, wenn ein Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege eine ganze Internetseite (www.inkassodezernat.de) zur Einschüchterung seiner Mahnadressaten und zur Rechtfertigung seines angeblich standesrechtlich einwandfreien Verhaltens bei der Ausübung seiner Tätigkeit nutzen muss. Das Ganze gipfelt im Impressum, indem die Anwahl der angegebenen Rufnummer „untersagt“ wird (vgl. folgenden Auszug aus Ihrem Internetauftritt).

    Zitat Internetseite:

    ANWALTSKANZLEI HOELLER
    RA Boris Hoeller
    Meckenheimer Alle 82
    53115 Bonn

    Telefon: 0228 / 96 77 87 - 0
    Die Angabe dieser Rufnummer erfolgt in Erfüllung gesetzlicher Vorschriften (TDG/MDStV). Es ist untersagt, diese Rufnummer in Mahnangelegenheiten anzuwählen.

    Eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem INKASSODEZERNAT der ANWALTSKANZLEI HOELLER ist untersagt und daher nicht erwünscht. Vielfach wird diese Bestimmung nicht hinreichend beachtet. Die Rechtsanwaltskammer Köln wurde mit dieser Thematik beschäftigt und steht auf dem Standpunkt, dass ein Rechtsanwalt für einen Anspruchsgegner telefonisch nicht erreichbar sein muß. Aufgrund der grundsätzlichen Entscheidung, mit Anspruchsgegnern oder deren Vertreter telefonisch nicht zu kommuniziern, stellen Telefonanrufe, mit dem Ziel Sachverhalte zu erörtern, die nach einer Mahnung der Auseinandersetzung bedürfen, unerwünschte Kommunikation dar, bei der sich die Anrufer bewußt sein sollen, dass sie eine unerlaubte Handlung begehen und mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu rechnen haben.

    Zitat Ende

    Schließlich habe ich Sie aufzufordern, künftig jegliche Belästigung meiner minderjährigen Tochter zu unterlassen. Sollten sie dem nicht Folge leisten, werde ich ohne weitere Ankündigung Strafanzeige gegen Sie wegen versuchter Nötigung erstatten.

    Mit vorzüglicher Hochachtung






    ______________________
    M. L.



    P.S.: Dieses Schreiben wird in den zahlreichen Internetforen, die inzwischen zu Ihrem Namen und Ihrer Tätigkeit eröffnet sind, veröffentlicht.

  2. #2

    Leon der Pofi Gast
    ist ein spam. hab mal die adresse in google eingegeben
    und es gibt genug leute in foren, die das gleiche erhalten haben.
    zum beispiel hier
    also, keine panik ^^
    aber ist schon eine schweinerei

    http://http://www.pc-special.net/feed/forum_31.xml

  3. #3
    Ich möcht gar nicht wissen, wieviele Leute sich keinen Kopf drum machen und einfach zahlen, sonst würde sich das für diese Betrüger gar nicht lohnen.
    "Du findest eSport gay, weil die Asiaten da nicht gemalt sind" (Medivh VS Don Cuan)

  4. #4
    Zitat Zitat von Whitey Beitrag anzeigen
    Ich möcht gar nicht wissen, wieviele Leute sich keinen Kopf drum machen und einfach zahlen, sonst würde sich das für diese Betrüger gar nicht lohnen.
    Jepp, genau das ist es ja.
    Ich hab auch mal so eine Rechnung bekommen, und die haben mir drei Mahnungen geschickt, natürlich am Ende auch mit angeblicher Anzeige und so weiter. Da ich aber so oder so ein unzuverlässiger Typ bin, der das einfach verdrängt hat, habe ich nie gezahlt (ich dachte eigentlich schon, dass das ernst war, aber ich wollte halt nicht drüber nachdenken^^") und die haben nie wieder was von sich hören lassen. Aber da gibt es sicher genug, die da aus Angst sofort zahlen.

  5. #5
    Also ist wirklich jede Mail ein Fake?
    Weil es könnte ja sein,das man wirklich mal bezahlen muss!

  6. #6
    Naja, du weißt doch aber, wo du dich anmeldest (jedenfalls hoffe ich das), oder? Du hast keine Verpflichtung, für etwas zu bezahlen, was du nicht genutzt hast, ganz im Gegenteil sogar.

  7. #7
    Im Endeffekt kann man meistens davon ausgehen, dass alles, was über Mail reinkommt, Fake ist, weil richtig ernste Klagen immer auf dem Papier durch den Briefkasten kommen. Sonst könnts ja eben jeder faken.

  8. #8
    Natürlich weiß ich das!
    Ich frag ja nur ob es Leute gibt,die per Mail Geld fordern(was auch kein Fake ist und von Inkassso und Co ist)
    Oder ob WIRKLICH ALLES Fake ist,was mit Inkasso Geldeinzahlungen usw.. ist!

  9. #9
    Zitat Zitat von The Majora Beitrag anzeigen
    Natürlich weiß ich das!
    Ich frag ja nur ob es Leute gibt,die per Mail Geld fordern(was auch kein Fake ist und von Inkassso und Co ist)
    Oder ob WIRKLICH ALLES Fake ist,was mit Inkasso Geldeinzahlungen usw.. ist!
    Bräuchte man dann solche Firmen? Überleg mal scharf.

    Es gibt immer solche und solche Firmen, viele davon sind halt schwarze Schafe. Und zur Zeit gehören die meisten in den "Lebenserwartungs- / SMS- / Ahnenforschungsstall."

    Rechnungen per Mails sind absolut legitim, alle meine bisherigen Webspace und Domainhoster haben das so abgewickelt, weil das halt schneller geht, als über den postalischen Weg. In letzter Zeit hört man halt enorm viel über Missbrauch, das heißt nicht, dass jetzt alle Mails mit Rechnungen automatisch Fake sind.

    In deinem Fall ist es halt so, dass die von dir Geld für einen von dir nicht angeforderten Service wollen, also brauchst du auch nichts zu bezahlen.

  10. #10
    Generell gilt: Wenn du etwas in Anspruch genommen hast und bereit warst dafür zu zahlen, d.h. was du auch haben wolltest und dann von dem Dienstleister/Hersteller per Mail ne Rechnung kommt, dann kannst du ruhig drauf eingehen

    Wenn für irgendwas ne Rechnung kommt, was du nicht haben wolltest bzw. auch nie erhalten hast, dann ignorier das, bis irgendwas brieftechnisches o.ä. kommt

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