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  1. #1

    Klage

    abt ihr das auch schon mal gesehen? Ihr geht in eurer Online-Postfach und seht eine Klage con einer Kostenflichtigen Seite die ihr nie betreten habt?
    Lest euch das mal durch und sagt mir was ich tun soll:

    Zitat Zitat
    > -----Ursprüngliche Nachricht-----
    > Von: "ANWALTSKANZLEI HOELLER [Inkassodezernat]"
    > Gesendet: 06.10.06 16:19:16
    > An: Gogoork@web.de
    > Betreff: Mahnverfahren IQ-9201-7364


    >
    > Sehr geehrter Teilnehmer,
    >
    > die Firma VitaActive Ltd. hat mich mit der Durchsetzung einer gegen Sie
    > bestehenden Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und
    > Rechtslage ist Ihnen folgendes mitzuteilen:
    >
    > Sie haben sich am 07.06.2006 um 18:53 Uhr mit der eMail-Adresse
    > "Gogoork@web.de" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen
    > IP-Adresse 172.181.31.66 (ACB51F42.ipt.aol.com) im Internet-Angebot
    > "IQ-Fight" (www.iqfight.de) meiner Mandantin angemeldet und Zugang zu
    > deren kostenpflichtiger Dienstleistung erhalten. Aus dem dadurch
    > zustandegekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung, die von Ihnen bis
    > heute nicht beglichen wurde. Auf die Rechnung meiner Mandantin vom
    > 10.07.2006 (ReNr. REVA-119999) haben Sie ebensowenig eine Zahlung
    > geleistet, wie auf deren erste Mahnung vom 24.07.2006 (M1VA-119999) und
    > zweite Mahnung vom 08.08.2006 (M2VA-119999). Da Sie sich seit der ersten
    > Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie meiner Mandantin auch den
    > seither entstandenen sowie den zukünftig entstehenden Verzugsschaden (§§
    > 280 I, II, 286 BGB) zu ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie
    > die Kosten meiner Inanspruchnahme zählen:
    >
    > Gebührenberechnung nach RVG
    > 0,8 Geschäftsgebühr, VV 2300 20,00 EUR
    > Post- und Telekommunikationspauschale, VV 7002 4,00 EUR
    > ---------------------------------------------------------
    > Anwaltskosten 24,00 EUR
    >
    > Sollten Sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt,
    > weil Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden
    > Sie aufgefordert, entsprechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie
    > des Personalausweises oder der Geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings
    > wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß Minderjährigkeit nicht
    > notwendig die zivilrechtlichen Ansprüche meiner Mandantin entfallen
    > läßt. Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht das
    > 18., jedoch das 14. Lebensjahr vollendet hatten, und die sich die
    > Teilnahme durch Angabe eines falschen Geburtsdatums auf rechtswidrige
    > Weise erschlichen haben, behält sich meine Mandantin neben der
    > Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Erstattung einer
    > Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor.
    >
    > Wie sich inzwischen anhand von Problemen bei der Postzustellung
    > herausgestellt hat, haben Sie sich am 07.06.2006 unter Verwendung von
    > unzutreffenden Angaben zu Ihrer Person bzw. Anschrift angemeldet. Aus
    > diesem Grund wird Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt. Da bis heute
    > keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu
    > vermuten, daß bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand,
    > sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung meiner Mandantin zu
    > verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen. Ein solches
    > Verhalten erfüllt den Betrugstatbestand (Eingehungsbetrug) und ist
    > strafbar gemäß § 263 StGB.
    >
    > Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen
    > Gesamtbetrag von 59,56 EUR bis spätestens zum 24.10.2006 (Eingang) unter
    > Angabe des Verwendungszwecks "IQ-9201-7364" auf das Konto 15342466 bei
    > der Postbank Dortmund (BLZ 44010046, Kontoinhaber: HOELLER
    > RECHTSANWÄLTE) zu überweisen. Für die Zahlung von ausländischen Konten
    > verwenden Sie bitte IBAN: DE54440100460015342466 und BIC: PBNKDEFF,
    > wobei für hinreichende Deckung der Bankspesen zu sorgen ist.
    > Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig
    > eingehen, ist damit zu rechnen, daß meine Mandantin schon aus Gründen
    > der Ermittlung Ihrer Identität und Anschrift sowie zur Einleitung eines
    > Ermittlungsverfahrens den Vorgang umgehend der zuständigen
    > Staatsanwaltschaft übermitteln wird. Es wird bereits jetzt darauf
    > hingewiesen, dass dadurch auch weitere Kosten entstehen werden.
    >
    > Hochachtungsvoll
    >
    > Rechtsanwalt
    > ANWALTSKANZLEI HOELLER
    > Inkassodezernat
    Meine Antwort:
    Zitat Zitat
    Nun, ich habe ihre Mahnung gelesen und muss zu meiner Verteidigung sagen, das ich die erwähnte Seite bis heute noch nie gesehen, mich dort auch nie angemeldet, somit nie irgentein Angebot angenommen habe und mich als Unschuldig betrachte.
    Eventuell ist es ein Versehen, ein dummer Streich oder sonst etwas.
    Damit will ich sagen, dass ich nicht dazu bereitbin irgenteine Zahlung einzugehen, zumal ich Minderjährig bin.
    Ich bitte sie das ganze nocheinmal eingehend zuprüfen und mir dann Bescheid zu geben!

    Hochachtungsvoll

    ein verwirrter zu Unrecht angeklagter.

    Ach, und sollte dies ein Scherz sein, bitte ich sie dies zu unterlassen!
    Aufgrund von § 1 der Netikette gebannt. Antrag wurde gestellt. ~ Knuckles

  2. #2
    Das ist so etwa 1000%ig ein Fake. E-Mails sind nämlich als offizielle Schreiben afaik noch nicht anerkannt - sprich, selbst wenn die Forderung echt wäre, können die dir E-Mail-Mahnungen schicken, bis sie schwarz werden.
    Ich würd's einfach auf meine Spam-Liste geben und denen nicht mehr antworten.

    Evtl. könntest du noch die IP-Adresse überprüfen, aber sogar das halte ich für unnötig.

  3. #3
    Sowas nicht direkt, aber ich hatte auch schonmal sowas wo mich anscheinend jemand bei ner Modelseite eingetragen hat. Da kam dann auch sowas mit 36 € Gebühr an und ich war damals auch noch Minderjährig, hab deshalb auch meinen Dad gefragt was ich machen soll. Er meinte ich soll ned zahlen, die ham sich geirrt bla...
    Dann kam ne Mahnung und noch eine und als dann eine Mahnung von 60 € von einer Inkaskogesellschaft kam hab ich angerufen und gefrat was das soll. Die meinten dann ich wär das gewesen, man könnte die IP zurückverfolgen und wenn ich nicht zahl gehts vor Gericht und dadurch hätt ich dann auch nomal kosten gehabt. Was sollte ich machen!? Hab 60 € gezahlt und die Idioten ham sich ned mehr gemeldet!

    Ich denk immernoch das is ne ganz miese Masche wogegen man als Normalverdiener und nicht Rechtsanwalt nix machen kann. Manche "Unternehmen" finanziern sich halt von so nem Scheiß.
    Und da du geschrieben hast das, dass vielleicht ein Scherz von jemandem war, kann ich dir gleich sagen:
    In meinem Fall hätte ich das auch gedacht und hätte eine "Anzeige gegen Unbekannt" machen müssen. Jedoch hätte mich das auch nen Anwalt gekostet... Super... käme also evtl noch viel teuerer raus.

    Ich würd dir sagen ruf da an, aber nur wenn es eine normale Telefonnummer is oder wart eine Antwort ab...
    Mehr kannst du glaub ich nicht tun, außer evtl den Anwalt deiner Eltern fragen, wenn sie einen haben.

    Achja und falls das Ding ned per Post kommt musste gar nix machen.

    Edit: zu spät ;(
    Mizü || Dunkler Pakt || Uwe

  4. #4
    Baaaah du antwortest denen auch noch!
    wenn du antwortest, wissen die, dass deine E-Mail-Addresse tatsächlich existiert und du wirst zugespammt bah


    Aaaalso: Wenn ein Anwaltsbrief in einer E-Mail kommt, wär ich schonmal stutzig
    Wenn darin dann nichtmal ein Impressum steht, also Adresse des Anwalts, vergiss es.
    Das ist SPAM.
    Solche Mails werden zu Millionen losgeschickt und wenn einer von einer Million drauf reinfällt, lohnt sich das schon. In meinen Augen ist das schlichtweg Betrug und sollte schwer unter Strafe gestellt werden.

    Nochwas, öffne unbekannte Mails niemals direkt. Öffne ihren Quelltext.
    Wenn du Outlook hast, stelle in den Optionen die Vorschau aus und um in den Quelltext zu kommen, Rechtsklick drauf. Können ja auch mal Viren sein.
    Stelle weiterhin aus, dass Mailerhaltbestätigungen automatisch gesendet werden. Wenn deine Mailaddresse als existent bekannt ist, wirst du ganz schnell in Listen gesetzt.




    Wenn du aber wirklich soo unsicher bist, dann geh zu nem Anwalt und trag dem das vor. Mitsamt BLZ und KTO von denen. Wenn es Spam is... ich hoff mal das unser Rechtssystem dann dem Besitzer des Bankkontos erheblichen Ärger bereitet.
    Ist aber teuer, zu nem Anwalt zu gehen und kostet massig Zeit. Blöh kA gibts bei Rechtsschutzversicherung nech kostenlose Beratung?

    class Dog { //(...)
    boolean getBuddha() { throw NullPointerException; } }
    Spielt Hero-Chan!

  5. #5
    Oh je... ich hätte wohl erst lesen, dann hier posten und gar nicht antworten sollen!
    Aufgrund von § 1 der Netikette gebannt. Antrag wurde gestellt. ~ Knuckles

  6. #6
    Eindeutig Fake.
    Die wollen nur Geld von dir.
    Ganz miese Masche. Habe schon oft mitbekommen,dass Freunde von mir soetwas auch erhalten haben. Die hatten auch ziemlich Angst.

    Aber an sich können die dir gar nichts tun.

    Zitat Zitat
    Es wird bereits jetzt darauf
    > hingewiesen, dass dadurch auch weitere Kosten entstehen werden.
    Allein das zeigt,dass diese dich nur unter Druck setzen wollen.

    Die ganze E-Mail ist bespickt mit den typischen Anzeichen solcher Nachrichten.

    Zitat Zitat
    und die sich die
    > Teilnahme durch Angabe eines falschen Geburtsdatums auf rechtswidrige
    > Weise erschlichen haben, behält sich meine Mandantin neben der
    > Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Erstattung einer
    > Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor.
    Hierbei wird es schon lächerlich....

    Dhan stimme ich in allem weiteren zu.
    Hoffe du regelst das und für die Zukunft solche E-Mails nicht öffnen. Mache ich auch nicht,wenn die mir merkwürdig vorkommen,wer weiß was drin steckt...

  7. #7

  8. #8
    So erstmal ein fettes Dankeschön an alle!
    Ich werde mal auf die nächste mail warten und die hier rein stellen.
    Mal sehen was so kommt.
    Aufgrund von § 1 der Netikette gebannt. Antrag wurde gestellt. ~ Knuckles

  9. #9
    Wichtig ist auch dass es bestimmten "Anwälte" gibt die in jedem Falle lügen. Bei diesen Herren NIEMALS antworten. Hier mal einige Namen (aus dem Inkasso Forum zusammengetragen)

    - Andreas Schneider
    - Fix & Mosebach
    - Auer, Witte, Thiel
    - Infoscore

    Diese vier sind da recht oft vertreten.
    In 90% aller Fälle wollen die die Leute nur betrügen. Von Reellen Forderungen ist nur sehr wenig bekannt.

  10. #10
    Du bist echt der Erste den ich sehe, der auf so einen Blech antwortet

    Kleine Regel fürs Leben: Du darfst zwar alles fragen, aber nicht alles glauben

    Naja, ist ja nicht schlimm. In Zukunft so einen Quatsch einfach ignorieren. Was nicht per Post kommt muss dich eh nicht interessieren. Es gibt auch so emails wo man seine Kontodaten ändern soll weil die Bank irgendwie gehackt wurde oder sowas. Auch totaler Quatsch.

    Ach ja noch was: Irgendein schreibt man mit D

    rpg-square.com

  11. #11
    Ich hab sowas per Post bekommen und da stand sogar die IP-Adresse mit der sich eingeloggt wurde. Das war aber eine Mahnung weil wir eine angeblich geschickte Rechnung nicht bezahlt haben.
    Aber die IP war nicht unsere und darum haben wir geantwortet, dass wir das nicht waren und, dass die IP nicht stimmt. Daraufhin haben wir noch eine Antwort bekommen in der stand, die E-Mail Adresse an die, die Rechnung angeblich geschickt wurde, und zwar die meines Bruders, doch der hat nie eine erhalten.

    Gilt eine Rechnung die per Mail versandt wurde überhaupt?
    Und was sollen wir jetzt antworten, da wir ja niemals eine Rechnung erhalten haben bzw. nichtmal die Seite gekannt geschweige denn besucht haben von der die Rede war?

  12. #12
    Ich würde entweder zurückschreiben, dass ich keine Rechnung erhalten habe oder es gleich ganz lassen. o_O
    Auf jeden Fall ist, man kann's nicht oft genug sagen, eine per E-Mail geschickte Rechnung komplett ungültig. Also wenn die sowas schreiben, kannst du's auch gleich lassen,die zu beachten! o_O

    Allerdings frage ich mich doch, woher die die Mailadresse deines Bruders haben... Da würde ich bei ihm mal etwas nachhaken...<_<

  13. #13

    RA Hoeller und genealogie.de

    Hallo Leute,
    meine Tochter hat von Genealogie Ltd. und später von der Kanzlei Hoeller, Bonn eine Mahnung bekommen. Hier meine Reaktion, für alle, denen es ähnlich ergeht. Ihr könnt Euch gerne Anregungen entnehmen, um den Leuten das (kriminelle) Handwerk zu legen!
    Grüße
    Markus

    M. L.
    Musterstr. 1
    11111 Musterdorf




    Anwaltskanzlei Boris Hoeller – „Inkassodezernat“

    Meckenheimer Allee 82
    D – 53115 Bonn

    Vorab per Mail / Telefax



    22.06.2007

    Ihr Zeichen: GEN 39789707-388468
    A.-J. L.
    www.genealogie.de


    Sehr geehrter Herr Höller,

    hiermit zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen meiner Tochter, A.-J. L., wohnhaft Musterstraße 1, 99999 Musterstadt vertrete.

    Die von Ihrer Mandantschaft beanspruchte Forderung wird in voller Höhe bestritten. Zum einen war meine Tochter zum Zeitpunkt der angeblichen Inanspruchnahme einer Internetdienstleistung weder geschäftsfähig noch strafmündig zum anderen wird der Vertragsabschluss als solches bestritten.

    Ihre Drohkulisse unter Angabe einer IP-Adresse und des Provider-Namens bleibt schon aufgrund ständiger Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex bei uns ohne jegliche Wirkung. Das betrügerische Internetangebot einiger Ihrer Mandanten mit versteckten Zahlungsmodalitäten wird inzwischen – selbst bei volljährigen Nutzern – sowohl von Verbraucherschützern als auch von den Gerichten einhellig beurteilt; wirksame Vertragsabschlüsse und damit verbundene Zahlungsverpflichtungen werden verneint. Daran ändern auch die auf Ihrer Internetseite veröffentlichten und anonymisierten Versäumnisurteile nichts.

    Einen Nachweis der Minderjährigkeit und Strafunmündigkeit meiner Tochter habe ich Ihnen gegenüber nicht zu erbringen. Sicher kennen Sie den prozessualen Grundsatz „der Kläger hat die klagebegründenden Tatsachen zu beweisen“. Darüber hinaus habe ich berechtigte Zweifel am Umgang mit schutzwürdigen, personenbezogenen Daten durch Ihre Mandantschaft. Insofern wünsche ich Ihnen viel Spaß bei der gerichtlichen Beitreibung Ihrer angeblichen Forderungen.




    Zu Abschluss erlauben Sie mir noch einige persönliche Bemerkungen:

    In der ersten Mahnstufe beziehen sich einige Ihrer Mandanten bei der Forderungsbegründung gegenüber Minderjährigen auf den sog. „Taschengeldparagraphen“ (§110 BGB). Bereits im ersten Semester lernt ein Jurastudent jedoch, dass diese Vorschrift an die Leistungserfüllung des § 362 BGB geknüpft ist, die Lieferung oder Dienstleistung also bereits bezahlt sein muss. Soll der Mahnadressat nun davon ausgehen, dass Sie als Rechtsberater des jeweiligen Mandanten auch Urheber dieser, rechtlich absolut fehlerhaften Forderungsbegründung sind?!

    Es ist schon jämmerlich, wenn ein Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege eine ganze Internetseite (www.inkassodezernat.de) zur Einschüchterung seiner Mahnadressaten und zur Rechtfertigung seines angeblich standesrechtlich einwandfreien Verhaltens bei der Ausübung seiner Tätigkeit nutzen muss. Das Ganze gipfelt im Impressum, indem die Anwahl der angegebenen Rufnummer „untersagt“ wird (vgl. folgenden Auszug aus Ihrem Internetauftritt).

    Zitat Internetseite:

    ANWALTSKANZLEI HOELLER
    RA Boris Hoeller
    Meckenheimer Alle 82
    53115 Bonn

    Telefon: 0228 / 96 77 87 - 0
    Die Angabe dieser Rufnummer erfolgt in Erfüllung gesetzlicher Vorschriften (TDG/MDStV). Es ist untersagt, diese Rufnummer in Mahnangelegenheiten anzuwählen.

    Eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem INKASSODEZERNAT der ANWALTSKANZLEI HOELLER ist untersagt und daher nicht erwünscht. Vielfach wird diese Bestimmung nicht hinreichend beachtet. Die Rechtsanwaltskammer Köln wurde mit dieser Thematik beschäftigt und steht auf dem Standpunkt, dass ein Rechtsanwalt für einen Anspruchsgegner telefonisch nicht erreichbar sein muß. Aufgrund der grundsätzlichen Entscheidung, mit Anspruchsgegnern oder deren Vertreter telefonisch nicht zu kommuniziern, stellen Telefonanrufe, mit dem Ziel Sachverhalte zu erörtern, die nach einer Mahnung der Auseinandersetzung bedürfen, unerwünschte Kommunikation dar, bei der sich die Anrufer bewußt sein sollen, dass sie eine unerlaubte Handlung begehen und mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu rechnen haben.

    Zitat Ende

    Schließlich habe ich Sie aufzufordern, künftig jegliche Belästigung meiner minderjährigen Tochter zu unterlassen. Sollten sie dem nicht Folge leisten, werde ich ohne weitere Ankündigung Strafanzeige gegen Sie wegen versuchter Nötigung erstatten.

    Mit vorzüglicher Hochachtung






    ______________________
    M. L.



    P.S.: Dieses Schreiben wird in den zahlreichen Internetforen, die inzwischen zu Ihrem Namen und Ihrer Tätigkeit eröffnet sind, veröffentlicht.

  14. #14

    Leon der Pofi Gast
    ist ein spam. hab mal die adresse in google eingegeben
    und es gibt genug leute in foren, die das gleiche erhalten haben.
    zum beispiel hier
    also, keine panik ^^
    aber ist schon eine schweinerei

    http://http://www.pc-special.net/feed/forum_31.xml

  15. #15
    Ich möcht gar nicht wissen, wieviele Leute sich keinen Kopf drum machen und einfach zahlen, sonst würde sich das für diese Betrüger gar nicht lohnen.
    "Du findest eSport gay, weil die Asiaten da nicht gemalt sind" (Medivh VS Don Cuan)

  16. #16
    Zitat Zitat von Whitey Beitrag anzeigen
    Ich möcht gar nicht wissen, wieviele Leute sich keinen Kopf drum machen und einfach zahlen, sonst würde sich das für diese Betrüger gar nicht lohnen.
    Jepp, genau das ist es ja.
    Ich hab auch mal so eine Rechnung bekommen, und die haben mir drei Mahnungen geschickt, natürlich am Ende auch mit angeblicher Anzeige und so weiter. Da ich aber so oder so ein unzuverlässiger Typ bin, der das einfach verdrängt hat, habe ich nie gezahlt (ich dachte eigentlich schon, dass das ernst war, aber ich wollte halt nicht drüber nachdenken^^") und die haben nie wieder was von sich hören lassen. Aber da gibt es sicher genug, die da aus Angst sofort zahlen.

  17. #17
    Also ist wirklich jede Mail ein Fake?
    Weil es könnte ja sein,das man wirklich mal bezahlen muss!

  18. #18
    Naja, du weißt doch aber, wo du dich anmeldest (jedenfalls hoffe ich das), oder? Du hast keine Verpflichtung, für etwas zu bezahlen, was du nicht genutzt hast, ganz im Gegenteil sogar.

  19. #19
    Im Endeffekt kann man meistens davon ausgehen, dass alles, was über Mail reinkommt, Fake ist, weil richtig ernste Klagen immer auf dem Papier durch den Briefkasten kommen. Sonst könnts ja eben jeder faken.

  20. #20
    Natürlich weiß ich das!
    Ich frag ja nur ob es Leute gibt,die per Mail Geld fordern(was auch kein Fake ist und von Inkassso und Co ist)
    Oder ob WIRKLICH ALLES Fake ist,was mit Inkasso Geldeinzahlungen usw.. ist!

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