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  1. #121
    Zitat Zitat von es Beitrag anzeigen
    aha. und wie willst du nachweisen, das die drogen was mit dem unfall zu tun hatten?
    Mit einem Drogenscreening nach vorangegangener Blutentnahme, außerdem hat die Polizei ja so ihre Möglichkeiten.

  2. #122
    Zitat Zitat von Mobitz
    Mit einem Drogenscreening nach vorangegangener Blutentnahme, außerdem hat die Polizei ja so ihre Möglichkeiten.
    Was es meinte war wohl eher, wie du beweisen willst, dass der Unfall ohne Drogeneinfluss nicht stattgefunden hätte. Es kann ja auch sein, dass du unter Drogeneinfluss absolut sicher fährst, dir aber irgendein Idiot aus Unachtsamkeit in die Seite fährt, ohne dass du etwas dagegen hättest tun können.

    Was ich meinte war, dass man es dem Fahrer die Entscheidung über seine Fahrtüchtigkeit zwar selbst überlässt, bei einem Unfall aber eben einen Alkohol- bzw. Drogentest macht und dann ohne Rücksicht darauf, welche Rolle die Drogen gespielt haben, verschärftes Recht anwendet.

    Ich denke, man sollte im Rauschzustand nicht fahren, aber mit der vorgeschlagenen Regelung würde man die Entscheidungsfreiheit wahren. Wenn man nun aber doch unter Drogeneinfluss fährt und einen Unfall baut, an dem man selber die Schuld trägt (sowas lässt sich ja normalerweise leicht klären, notfalls gerichtlich), dann wird man eben ein wenig härter bestraft.

    Aber der Ansatz ist nicht völlig gerecht und damit verbesserungswürdig, da stimme ich es zu.
    Geändert von derBenny (03.10.2006 um 01:46 Uhr)

  3. #123
    Hm Drogen ändern erwiesenermaßen das Verhalten eines Menschen, ergo wirkt es sich auch aufs Fahrverhalten aus. Gerade Alkohol. Wenn man besoffen ist reagiert man träger als sonst. Das heisst das Gefahrenpotential steigt ( langsame Reflexe, " Sekundenschlaf " ).
    Die Polizei kann den Unfall ausserdem rekonstruieren, Zeugen befragen usw.
    Naja, ich bin kein Richter, aber Führerscheinentzug auf Lebenszeit ( Höchstmaß ) halte ich für angemessen.

    Hier eine Frage:
    Du bist auf einer Feier, willst nach Haus. Wohnst aber 60 Km entfernt.
    Zwei Kumpels bieten dir an dich zu fahren.
    Kumpel A ist recht angeheitert.
    Kumpel B Stocknüchtern.
    Beide fahren einen VW Polo.
    Beide Haben seit 5 Jahren den Führerschein und sind unfallfrei.

    Mit wem fährst du ? Ganz ehrlich.
    Geändert von Mobitz (03.10.2006 um 02:03 Uhr)

  4. #124
    Es sollte erstmal klar sein, in welcher Dosierung das Ganze mit Straßenverkehr diskutiert werden sollte.
    Unter 0,3 Promille ist ja auch Alk erlaubt.

    Zitat Zitat von Mobitz
    Hm Drogen ändern erwiesenermaßen das Verhalten eines Menschen
    So ne Verallgemeinerung les ich selten.
    Mampf mal Petersilie und sag mir, obs dich groß verändert hat.
    Petersilie ist wissenschaftlich gesehen nämlich eine Droge
    (schreib keine Sätze die nicht vollkommen allgemeingültig sind bzw die man mit auch nur einem Beispiel wiederlegen kann!)

    Zu den zwei Kumpels, kommt auch auf andere Faktoren an. Und natürlich wie die Personen mental eingestellt sind. Wer ohne Rausch rast wie Sau und mit Rausch vorsichtig ist und mit 20 kmh durch die Gegend dümpelt, ist natürlich mit (leichtem) Rausch sicherer

    class Dog { //(...)
    boolean getBuddha() { throw NullPointerException; } }
    Spielt Hero-Chan!

  5. #125
    Zitat Zitat von Dhan Beitrag anzeigen



    Mampf mal Petersilie und sag mir, obs dich groß verändert hat.
    Petersilie ist wissenschaftlich gesehen nämlich eine Droge

    Wie wirkt denn Petersilie auf den Menschen, wenn man genug konsumiert?
    bzw. wieviel Petersilie muß man denn zu sich nehmen um etwas zu spüren ? Da lasse ich mich gerne belehren.

    Es gibt Studien in den USA die belegen, dass THC sich positiv auf das Fahrverhalten auswirken kann, indem der konsument eine Defensivere Fahrweise an den Tag legt. Aber nur gering dosiert.

    Was die Dosis betrifft stimme ich dir zu, dass geringe Dosen nicht viel ausrichten können, aber Menschen können schwer Maß halten ( es gibt da sicher Ausnahmen, ohne Zweifel)^^

  6. #126
    Zitat Zitat von Mobitz Beitrag anzeigen
    Wie wirkt denn Petersilie auf den Menschen, wenn man genug konsumiert?
    bzw. wieviel Petersilie muß man denn zu sich nehmen um etwas zu spüren ? Da lasse ich mich gerne belehren.
    erstmal musst du glaube ich wissen, was drogen überhaupt sind
    Zitat Zitat
    Als Droge gilt, nach Definition der Weltgesundheitsorganisation, jeder Wirkstoff, der in einem lebenden Organismus Funktionen zu verändern vermag.
    Petersilie

  7. #127
    Ich rauch mein Ganja den ganzen Tag
    ganz egal wer auch immer was dagegen sagt ^^

    Ja so ist das. Da woh ich wohne kifft einfach jeder. Es ist aber trotzdem verboten, aber ich glaube die Gesellschaft hat das Kiffen grösstenteils akzeptiert. In der Schweiz ist es sowieso recht beliebt, das Kiffen. Ich rauche nie am morgen oder während der Arbeit, aber am Abend, wenn ich müde vom Alltag nach Hause komme, rauche ich ne Tüte zum Entspannen. Was ist so falsch daran?
    Und ja, ich finde Alkohol gleich schlimm oder sogar schlimmer als das Gras. Ich stell mir einfach immer vor, wenn ich immer ein Bier trinken anstatt einen Joint rauchen würde, dann wäre ich vermutlich schon ein Alkoholtoter oder sicher Alkoholiker! Und so bin ich halt einfach Kiffer, ich komme aber ganz gut damit klar. Habe auch kein Problem, einmal aufzuhören, hab schon mehrmals einen oder zwei Monate problemlos ohne das Kiffen verbracht. Ich rauche ja auch Zigaretten, und habe auch schon probiert mit Zigaretten aufzuhören, aber das geht einfach nicht! Zu grosses Suchtpotential...

    Ja jetzt habe ich hier einiges über mich und mein Konsumverhalten gesagt. Vielleicht interessiert es ja jemanden. Aber ich finde, Ganja muss nicht unbedingt legalisiert werden, ich kiffe auch so! Und das man mich als Verbrecher oder Krimineller ansieht, wenn ich kiffe, finde ich scheisse! Was soll denn das, nur weil ich ein Kraut rauche, das irgendwelche psychoaktiven Wirkungen entfaltet, bin ich gleich kriminell? Haha, ich schade ja nur mir selber und niemandem sonst, also was soll das?

    Ja und die Bullen haben mich eh noch nie erwischt... hahaha

    Na ja peace und schönen tag noch

    MoNkEy

  8. #128
    Zitat Zitat von NeM Beitrag anzeigen
    Die meisten die beim Autofahren Bekanntschaft mit Bäumen, Leitplanken u.ä. gemacht haben dachten auch dass sie dies und das richtig einschätzen
    Joa, das wären dann eben die, dies nicht können. Ich behaupte aber immer noch, dass es Leute gibt, die auch unter Drogeneinfluss sicher fahren können.

    Zitat Zitat von deserted-monkey
    Ich rauch mein Ganja den ganzen Tag
    ganz egal wer auch immer was dagegen sagt ^^
    Ä bääärner, geil. Häsch bock uf so Zügs? (wird au kifft ^^)

    Zitat Zitat
    Ja so ist das. Da woh ich wohne kifft einfach jeder. Es ist aber trotzdem verboten, aber ich glaube die Gesellschaft hat das Kiffen grösstenteils akzeptiert. In der Schweiz ist es sowieso recht beliebt, das Kiffen.
    Kommt immer auf die Leute an, auch hier gibts rechte Spiesser. Aber stimmt schon, wenn hier jemand ne Tüte raucht, wird man, zumindest unter jungen Leuten, eher toleriert.

    Zitat Zitat
    Ich rauche nie am morgen oder während der Arbeit, aber am Abend, wenn ich müde vom Alltag nach Hause komme, rauche ich ne Tüte zum Entspannen. Was ist so falsch daran?
    Nichts, ist bei uns glaub ich nicht mal wirklich verboten, solange du es nicht in der Öffentlichkeit machst. Anbauen ist für den Eigengebrauch ja auch nicht verboten. Oder irre ich mich?

    Zitat Zitat
    Und ja, ich finde Alkohol gleich schlimm oder sogar schlimmer als das Gras. Ich stell mir einfach immer vor, wenn ich immer ein Bier trinken anstatt einen Joint rauchen würde, dann wäre ich vermutlich schon ein Alkoholtoter oder sicher Alkoholiker!
    Hmm, ich mag beides gerne. Kommt halt drauf an, ob du die Lunge oder die Leber wichtiger findest.
    Aber grundsätzlich ist THC verträglicher als Alkohol.

    Zitat Zitat
    Ja jetzt habe ich hier einiges über mich und mein Konsumverhalten gesagt. Vielleicht interessiert es ja jemanden. Aber ich finde, Ganja muss nicht unbedingt legalisiert werden, ich kiffe auch so! Und das man mich als Verbrecher oder Krimineller ansieht, wenn ich kiffe, finde ich scheisse! Was soll denn das, nur weil ich ein Kraut rauche, das irgendwelche psychoaktiven Wirkungen entfaltet, bin ich gleich kriminell? Haha, ich schade ja nur mir selber und niemandem sonst, also was soll das?
    Ich würde sagen, wenns legal wäre, hätte es einige Vorteile:
    1. Die Kiffer werden entkriminalisiert
    2. Man kommt schwerer zu härteren Drogen, wenn Gras nicht mehr auf dem Schwarzmarkt gehandelt wird
    3. Durch Kontrollen erhält man sicher ungestrecktes Zeugs und hat auch Angaben über den THC-Gehalt
    4. Theoretisch könnte man auch Minderjährige besser im Zaun halten
    5. Es gäbe mehr Studien und damit mehr Informationen über die Wirkung von THC
    6. Es gibt einen neuen Wirtschaftszweig
    7. Dadurch zusätzliche Steuereinnahmen


    Zitat Zitat
    Ja und die Bullen haben mich eh noch nie erwischt... hahaha
    Das will niemand hoffen!

    Wo liegt übrigens Zuzwil? Nähe Stadt, Unter- oder Oberland? Bin zwar kein Bärner, aber hab 4 Monate in diesem Kanton zugebracht.
    Electrodynamics:

  9. #129
    Zitat Zitat von TheBiber Beitrag anzeigen
    Ein Community-Treff? Ja wieso nicht? Und ob dort gekifft wird is mir egal, ich würde trotzdem kommen, auch wenn ihr alles voll die Anti-Drogen-Typen wärt ^^ Finde es spannend, neue Leutz kennen zu lernen...
    Ja ich habe sowieso ein GA und böörne immer bisschen in der ganzen Schweiz herum, da ich überall irgendwie ein paar Leute kenne ^^ Anreise wäre für mich also kein Prob.

    Zitat Zitat von TheBiber Beitrag anzeigen
    Nichts, ist bei uns glaub ich nicht mal wirklich verboten, solange du es nicht in der Öffentlichkeit machst. Anbauen ist für den Eigengebrauch ja auch nicht verboten. Oder irre ich mich?
    Da irrst du leider. Der Anbau (auch nur für Eigengebrauch) und Handel ist verboten...

    Zitat Zitat von TheBiber Beitrag anzeigen
    Hmm, ich mag beides gerne. Kommt halt drauf an, ob du die Lunge oder die Leber wichtiger findest.
    Aber grundsätzlich ist THC verträglicher als Alkohol.
    Klar, ich mag auch beides gerne ^^ Das THC verträglicher ist, glaube ich auch. Zum Beispiel ab Alk habe ich schon viele male gekotzt, ab dem Kiffen noch nie, nur kombiniert mit Alkohol...

    Zitat Zitat von TheBiber Beitrag anzeigen
    Ich würde sagen, wenns legal wäre, hätte es einige Vorteile:
    1. Die Kiffer werden entkriminalisiert
    2. Man kommt schwerer zu härteren Drogen, wenn Gras nicht mehr auf dem Schwarzmarkt gehandelt wird
    3. Durch Kontrollen erhält man sicher ungestrecktes Zeugs und hat auch Angaben über den THC-Gehalt
    4. Theoretisch könnte man auch Minderjährige besser im Zaun halten
    5. Es gäbe mehr Studien und damit mehr Informationen über die Wirkung von THC
    6. Es gibt einen neuen Wirtschaftszweig
    7. Dadurch zusätzliche Steuereinnahmen
    Ja stimmt schon, aber ich denke, das Gras würde verteuert werden, damit der liebe Vater Staat auch noch seine Kohle mit den Steuern einnimmt...
    Ich bin sowieso politisch eher links eingestellt und der Staat... Na ja... Sage ich nichts mehr dazu ^^

    Zitat Zitat von TheBiber Beitrag anzeigen
    Wo liegt übrigens Zuzwil? Nähe Stadt, Unter- oder Oberland? Bin zwar kein Bärner, aber hab 4 Monate in diesem Kanton zugebracht.
    Zuzwil? Das liegt in der Nähe von Jegenstorf (sagt dir wahrscheinlich auch nicht mehr, aber trotzdem ^^). Nein, es ist ein 500-Seelen-Kaff und liegt so zwischen Bern und Solothurn und Biel ^^ Ca. 15 min. mit dem Zug von Bern aus.

    Und wo wohnst du so in der Schweiz?

    Gruzz MoNkEy

  10. #130
    Petersilie wirkt euphorisierend und aphrodisierend unter anderem ^^
    Aber joa an sich sind die meisten Beikräuter (/Unkräuter) irgendwie Droge ^^
    (wobei es in der Küche und im Garten genug potentiellere Drogen gibt... Muskat und Johanniskraut sind z.B. ziemlich wirksame Antidepressiva und somit zum Highwerden geeignet. Muss man nur aufpassen dass man nicht die falschen Sachen dazu isst wenn man am Leben bleiben will bei größerer Dosis ^^ massig Muskat ist kombiniert mit Käse z.B. evtl. tödlich
    Aber der Wald ist natürlich auch voll von härterem Zeuch)

    class Dog { //(...)
    boolean getBuddha() { throw NullPointerException; } }
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  11. #131
    Zitat Zitat von deserted-monkey Beitrag anzeigen
    Ein Community-Treff? Ja wieso nicht? Und ob dort gekifft wird is mir egal, ich würde trotzdem kommen, auch wenn ihr alles voll die Anti-Drogen-Typen wärt ^^ Finde es spannend, neue Leutz kennen zu lernen...
    Ja ich habe sowieso ein GA und böörne immer bisschen in der ganzen Schweiz herum, da ich überall irgendwie ein paar Leute kenne ^^ Anreise wäre für mich also kein Prob.
    Ok, schau einfach regelmässig in den Stammtisch-Thread, falls wir irgendetwas mal wieder planen sollten.

    Zitat Zitat
    Da irrst du leider. Der Anbau (auch nur für Eigengebrauch) und Handel ist verboten...
    Handel ist klar, aber beim Konsum zu Hause und Anbau bist du sicher? Mein vorletzter Mathelehrer hat einige Quadratmeter angepflanzt und niemand hat da was dagegen, ebenso ein Kumpel von mir.

    Zitat Zitat
    Klar, ich mag auch beides gerne ^^ Das THC verträglicher ist, glaube ich auch. Zum Beispiel ab Alk habe ich schon viele male gekotzt, ab dem Kiffen noch nie, nur kombiniert mit Alkohol...
    Hier ebenso.

    Zitat Zitat
    Ja stimmt schon, aber ich denke, das Gras würde verteuert werden, damit der liebe Vater Staat auch noch seine Kohle mit den Steuern einnimmt...
    Die Frage ist, ob es durch den legalisierten Markt nicht zunächst eine Verbilligung gibt, da es nicht mehr auf dem Schwarzmarkt gehandelt wird. Dass dann eine Steuer draufgepfeffert wird, ist klar und diese wird gerade hierzulande nicht wenig sein, wenn man nur schon an die völlig hinterrissene Tabak-Politik denkt.

    Zitat Zitat
    Ich bin sowieso politisch eher links eingestellt und der Staat... Na ja... Sage ich nichts mehr dazu ^^
    Ok, fang nicht an, mit Rübe über Politik zu diskutieren.

    Zitat Zitat
    Zuzwil? Das liegt in der Nähe von Jegenstorf (sagt dir wahrscheinlich auch nicht mehr, aber trotzdem ^^). Nein, es ist ein 500-Seelen-Kaff und liegt so zwischen Bern und Solothurn und Biel ^^ Ca. 15 min. mit dem Zug von Bern aus.
    Hmm, ich kenne den Militärübungsplatz Sand in Schönbühl, liegt vielleicht in der Nähe.
    Und Lyss kenn ich natürlich noch.

    Zitat Zitat
    Und wo wohnst du so in der Schweiz?
    Siebnen, am oberen Ende des Zürichsees, Kanton Schwyz...

    Vielleicht besprechen wir so Zeugs eher im Stammtisch-Thread, sonst wird aus dem Kiffer-Thread plötzlich ein Die-Schweizer-Treffen-sich-Thread unter anderem Namen, was für uns mal wieder DAS Bild abgibt.
    Electrodynamics:

  12. #132
    Zitat Zitat von TheBiber Beitrag anzeigen
    Vielleicht besprechen wir so Zeugs eher im Stammtisch-Thread, sonst wird aus dem Kiffer-Thread plötzlich ein Die-Schweizer-Treffen-sich-Thread unter anderem Namen, was für uns mal wieder DAS Bild abgibt.
    Wieso, ist doch repräsentativ .
    Zitat Zitat
    Ok, fang nicht an, mit Rübe über Politik zu diskutieren.
    Musste gerade nachdenken, wie das gemeint ist... aber jetzt ist klar. Wobei ich sagen muss, dass ich bei der ganzen Kifferthematik relativ indifferent bin. Es ist mir also eigentlich scheissegal .

  13. #133
    @Biber:
    Laut wikipedia:
    Zitat Zitat von wikipedia
    Entsprechend den Bestimmungen des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel 1961, das von fast allen Staaten der Welt ratifiziert wurde, sind die Erzeugung, der Besitz und der Handel von Cannabis nahezu weltweit verboten, in einigen Ländern ist auch der Konsum illegal.
    Zitat Zitat
    In Deutschland ist der bloße Konsum von Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln de jure nicht strafbar, dagegen sind der Anbau, die Herstellung, das Verschaffen, der Erwerb, der Besitz, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, das Veräußern, das Abgeben, das Verschreiben, das Verabreichen und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch gemäß Betäubungsmittelgesetz strafbar.
    (aus dem Artikel Cannabis)

    Anbau is also strafbar
    Aber bei deinem Lehrer, vielleicht hats keinen geschert (die Polizei hat vielleicht Wichtigeres zu tun) oder man hats für männlichen Hanf gehalten (man kann das Zeuch ja auch für andere Dinge anbauen, Hanfsamen sind extrem gesund und Hanfpapier und -kleidung hält ewig, siehe Gutenbergbibel, nach ziemlich langer Zeit immer noch im Top-Zustand)


    Zum Konsum zu Hause, der eigentliche Konsum ist wie in den Quotes gesagt nicht verboten und bei Besitz verhält es sich halt so, dass es zwar immer strafbar ist, bis zu einer gewissen Menge (abhängig vom Bundesland) aber nicht geahndet werden muss (was nicht heißt, dass es nicht geahndet wird... in der Regel wird es nicht, kann aber wenn der Staatsanwalt den Kerl nech mag)
    Im Prinzip könnte man sagen, wenn du ein paar Gramm zu Hause rauchst, wird das keinen scheren. Die Polizei hat Besseres zu tun, als Ab-Und-Zu-Kiffer zu Observieren. Kommt aber manchmal auch gut in der Öffentlichkeit an, wenn die Polizei Studentenwohnheime einfach mal durchsucht könnte ich mir vorstellen ^^ für normale Erwachsene wirds also weniger ein Problem sein aber Schüler und Studenten sollten ein wenig aufpassen
    Geändert von Dhan (05.10.2006 um 00:23 Uhr)

    class Dog { //(...)
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  14. #134
    Wir reden ja auch über Schweizer Gesetze, hier wird das etwas anders gehandhabt.....

  15. #135
    Da will ich doch gleich mal eingreifen ^^:

    Also, wichtig ist vor allem Art.19 BtmG (Betäubungsmittelgesetz)...

    Zitat Zitat
    Art. 19

    1. Wer unbefugt alkaloidhaltige Pflanzen oder Hanfkraut zur Gewinnung von Betäubungsmitteln anbaut,
    wer unbefugt Betäubungsmittel herstellt, auszieht, umwandelt oder verarbeitet,
    wer sie unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt,
    wer sie unbefugt anbietet, verteilt, verkauft, vermittelt, verschafft, verordnet, in Verkehr bringt oder abgibt,
    wer sie unbefugt besitzt, aufbewahrt, kauft oder sonstwie erlangt,
    wer hiezu Anstalten trifft,
    wer den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln finanziert oder seine Finanzierung vermittelt,
    wer öffentlich zum Betäubungsmittelkonsum auffordert oder öffentlich Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln bekanntgibt,
    wird, wenn er die Tat vorsätzlich begeht, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. In schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus oder Gefängnis nicht unter einem Jahr, womit eine Busse bis zu 1 Million Franken verbunden werden kann.

    2. Ein schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn der Täter

    a. weiss oder annehmen muss, dass sich die Widerhandlung auf eine Menge von Betäubungsmitteln bezieht, welche die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann;

    b. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur Ausübung des unerlaubten Betäubungsmittelverkehrs zusammengefunden hat;

    c. durch gewerbsmässigen Handel einen grossen Umsatz oder einen erheblichen Gewinn erzielt.

    3. Werden die Widerhandlungen nach Ziffer 1 fahrlässig begangen, so ist die Strafe Gefängnis bis zu einem Jahr, Haft oder Busse.

    4. Der Täter ist gemäss den Bestimmungen der Ziffern 1 und 2 auch strafbar, wenn er die Tat im Ausland begangen hat, in der Schweiz angehalten und nicht ausgeliefert wird, und wenn die Tat auch am Begehungsort strafbar ist.

    Art. 19a

    1. Wer unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsumiert oder wer zum eigenen Konsum eine Widerhandlung im Sinne von Artikel 19 begeht, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.

    2. In leichten Fällen kann das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen werden. Es kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.

    3. Untersteht oder unterzieht sich der Täter wegen Konsums von Betäubungsmitteln einer ärztlich beaufsichtigten Betreuung, so kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Das Strafverfahren wird durchgeführt, wenn sich der Täter der Betreuung oder der Behandlung entzieht.

    4. Ist der Täter von Betäubungsmitteln abhängig, so kann ihn der Richter in eine Heilanstalt einweisen. Artikel 44 des Strafgesetzbuches gilt sinngemäss.

    Art. 19b

    Wer nur den eigenen Konsum vorbereitet oder Betäubungsmittel zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar, wenn es sich um geringfügige Mengen handelt.

    Art. 19c

    Wer jemanden zum unbefugten Betäubungsmittelkonsum vorsätzlich anstiftet oder anzustiften versucht, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.

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