Zitat Zitat von DJ n Beitrag anzeigen
Tja, Befehlsverweigerung => Disziplinarverfahren => Mächtig ungemütliche Zeit .__.
Zumal: die werden mich die Prüfung nochmal machen lassen, da bin ich mir sicher .__.

DJ n
VERGEIG!! NICHT VERWEIGERN!

Du sollst dich bei der Prüfung doof anstellen