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Administrator
Soweit ich weiß sind bei Musik einmal die Partitur und einmal die Interpretation der selbigen (also der Klang der letzendlichen Vertonung) geschützt. Bei Midis wird das Copyright von Michael Jackson und Co. in Sachen Klang sicher nicht verletzt, allerdings das der Partitur. Dennoch ist es in der Praxis schlimmer, wenn man MP3s verwendet und nicht Midis, da die Rechteinhaber in der Regel auch ökonomisch dabei denken. Und da ist das Verwenden von MP3s in deren Augen halt schlimmer als das von quäkigen Midis. Naja... ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke so oder so ähnlich war das nochmal. ^^°
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