Klingt auf den ersten Moment natürlich fatal, aber in einer Demokratie sieht's nunmal nicht anders aus.Zitat von Artax
Würde bei einer Wahl zum Beispiel die "Partei der anarchistischen Terrorfreunde und Massenmörder" (PaTfM) antreten wollen und ihre Parteigrundsätze genau so gestalten wie ihren Namen, dann wird man es ihr untersagen anzutreten. Verfassungswidrige Organisationen oder Parteien mit einem verfassungsfeindlichem Programm werden bei Wahlen nicht zugelassen. Und das ja wohl auch aus gutem Grund.![]()
Warum sollte man da bei einer Mogwahl groß anders vorgehen und Leute die mit derbst geschmackloser Werbung glänzen, stets eine Haaresbreite vor der Verwarnung stehen und lediglich für Stunk sorgen nicht auch bei Bedarf rauswerfen können?