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Thema: Könnte eine Apotheke den Jugenschutzwahn schwächen?

  1. #1

    Könnte eine Apotheke den Jugenschutzwahn schwächen?

    Ich find die News einfach zu... na ja, diskussionswürdig, um sie als News zu belassen!
    Zitat Zitat
    Klingt wie eine gute Geschichte. Vielleicht geht die Geschichte auch gut aus.

    Vor einigen Monaten übernahm das niederländische Apothekenunternehmen "Doc Morris" eine deutsche Filiale, und begann mit dem Internetvertrieb auch in Deutschland - was aber nach nationalem Recht verboten war. Das ging zur EU, und die sagte: "Deutsches Gesetz schränkt Wettbewerb im Versandhandel ein, ist ungültig", und seitdem darf Doc Morris Aspirin übers Internet verschicken. Soweit hats nichts mit uns PC-Spielern zu tun.

    Es existiert ein weiteres Gesetz, das so eine Versandbeschränkung beinhaltet - richtig, da kommen wir Spieler ins Spiel. Von den Selbstkontrollen (USK, FSK) ungeprüfte Titel dürfen nicht per normalen Versandhandel verkauft werden - heißt, ein uraltes Schlumpfspiel darf nicht verschickt werden, weil es *rein theoretisch* jugendgefährend sein könnte - und zwar genau wie ein Porno. Sie stehen rechtlich auf derselben Stufe. Klingt unlogisch? Ist deutsches Recht.

    Aktuell gibts folgenden Fall: Da verkauft ein Internethändler Animes aus Japan, die nur von der britischen Kontrollbehörde freigegeben wurden, nicht zusätzlich von der deutschen FSK. Mitbewerber sagte: "Hey, das darfst du nicht, ich zeig dich an!"
    Das ging dann ans Gericht. In erster Instanz sagte das Gericht "Jo, das darfst du nach deutschem Recht nicht, hör auf damit!"
    Berufung, nächste Instanz. Und nun hatten die Richter aber von einer gewissen Apotheke gehört, und daß die EU das Verbot von Warenverkehrbeschränkungen auch durchsetzt. Ergo wurde dieser Fall nun zur Prüfung weitergeleitet an den EU-Gerichtshof, welcher schon das Apothekenurteil fällte.

    Sollte dieser Gerichtshof nun feststellen, daß es sich bei den Jugendschutzbestimmungen um europarechtswidrige Warenverkehrbeschränkungen handelt, könnte das zumindest in Sachen Versandhandel den deutschen Jugendschutzirrsinn etwas abschwächen. Bei Oblivion war es ja so, daß sich - wer keine Kreditkarte hatte - bei Onlinehändlern nur an die englische Version kam, wer seinen Paß per Kopie dahin schickte und das Paket persönlich entgegennahm (ein Service der Post, der natürlich die Versandkosten ein bißchen erhöhte).
    So etwas wäre nicht mehr nötig, wenn das Urteil positiv für den Versandhändler ausfällt - dann könnten wir Spieler endlich ohne die bisherigen Schwierigkeiten Originalversionen auch bei den großen Internethändlern erstehen. Endlich!

  2. #2
    Ich kaufe meine Spiele eigentlich im Laden, und bestelle sie nicht im Internet, ausserdem kaufe ich die dann meistens hier in Luxemburg, aber ich finde den Pass hinzuschicken müsste schon reichen, das Paket persönlich entgegenzunehmen finde ich ein wenig übertrieben, aber mal schauen was dabei rauskommt.

  3. #3
    Fands auch blöd. Ich hab nämlich extra meinen Eltern noch so einen Vollmachtsvordruck ausgefüllt (immerhin war der kostenlos), damit sie mein Oblivion annehmen konnten, weil ich zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause war. Keine Ahnung, ob der Postbote ihnen das auch so überlassen hätte, aber normalerweise ist das nicht erlaubt bei der "eigenhändigen Übergabe", soweit ich weiß. Die Übergabe wurde ja wahrscheinlich so geregelt, damit Kiddies nicht einfach Papas Pass hinschicken können und das Paket bekommen. So bekommt Papa es auf jeden Fall selbst, wenn sein Pass benutzt wurde...

  4. #4
    Herrlich, dieser rechtliche Eiertanz. Ich selbst hab damit keine Erfahrung und werd es wohl auch nicht machen. Wär aber trotzdem dafür, wenn dieses Verfahren abgeschafft wird (was in sich eigentlich logisch ist). Es gibt schon genug Beschränkungen, die dem Spielemarkt und den Spielern auferlegt werden, ich halte es für positiv wenn solche wegfallen. Und irgendwie kommt man eh an das, was man will und sei es dann über nen Freund, der schon 18 ist - geht alles, nur kompliziert.

  5. #5
    Betrifft ja nicht nur den Spielemarkt.
    Hm.... wobei ich das selten bis garnicht mache, mir etwas ueber Haendler bestellen.
    Vorallem keine Spiele oder solche Dinge die eben in diesen Bereich fallen.

    Wobei, es machte auch keine Schwierigkeiten bei diversen Artbooks. Die duerften aber vermutlich nicht in diese Sparte fallen.

    Einfacher waere es natuerlich fuer diejenigen die sich ihre Ware so zukommen lassen und auf solche Ware zurueckgreifen wollen.

    Hm, etwas Aehnliches war da mal.... kann mich gerade nicht daran genau erinnern.
    Dort ging es aber letztendlich ebenfalls um die Anwesenheit der Person die diese Bestellung/Sache erledigen MUSSTE. Formular hin oder her.... nur diese Person war dazu berechtigt und daran hielten sich besagte "Mitarbeiter" auch vehement.

    Mal sehen was daraus wird.

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