Es ist aber so. Der Versandhandel von "indiziertem Material" ist verboten. Hier mal die erste Quelle die ich gefunden habe: http://www.golem.de/0301/23709-2.html
Ist aber doch etwas komplizierter, wer zu Faul ist den Artikel zu lesen:
Wenn man ein einwandfreies "Age Verfication System" benutzt, ist es doch erlaubt. Hierbei reicht das Standart Personalausweis-check-system aber nicht aus, da man im Inet leicht Fake-Nummern findet oder ein Jugendlicher sich ja kurz den Ausweis aus der Geldbörse seines Vaters nehmen kann. Zitat:"Daher ist ein AVS derzeit nur dann wirksam, wenn über einen Medienbruch ein Offline-Element, etwa die Versendung eines Briefs oder eines Faxes mit Rücksendepflicht, eingeführt wird, das über Name, Anschrift und Alter des Nutzers sicher Auskunft gibt." Das ist bei Okaysoft eindeutig nicht der Fall. Man benötigt nur diese Personalausweisnummer + Kopie des Ausweises (-> Peter klaut sich kurz den Ausweis seines Vaters, scannt ihn ein und legt ihn wieder zurück). Demnach ist das ganze rechtswiedrig und okaysoft macht sich strafbar. Vielleicht hat sich in der Gesetzlage ja mittlerweile etwas geändert, was ich allerdings nicht glaube. Das neue Jugendschutzgesetz verschärft doch eigentlich alles...
Mir ist es persönlich ja ganz recht, das es solche Läden gibt, aber strafbar ist es nunmal. Aber wer weiß ob die BPJM das alles wirklich so eng sieht...