Abermals Einspruch, euer Ehren. Mein zukünftiger Exverlobter hat die Unwahrheit vor Gericht behauptet, erst 4 zu sein, obwohl er schon über die geistige, wie nicht zu übersehende körperliche Reife verfügt, die darauf schließen lassen, dass er volljährig ist. Weiters beantrage ich ein psychologisches Gutachten von meinem nahestehenden Gerichtspsychiater Achadrion.

Zitat Zitat von one-cool
Und des weiteren bei 2 Jahren Verlobung wird man ja mal Fotos von seiner Verlobten in String oder Tanga machen... Das wird mir kein Mann verwehren können. noch dazu wenn sie gerne so freizügig damit rumrennen will. und wo is das Problem von so einem String zu wissen... nach zwei Jahren.
Fotos ohne vorher zu fragen: Illegal. Hierbei ist es unbedeutend, wie lange man verlobt ist. Auch diese Informationen bitte ich, an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Hinbei kommt noch eine kleine Klage wegen Verstoß des Telekommunikationsgesetzes. Warum, muss ich wohl niemandem erläutern...