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General
Nur eine kleine Anmerkung von einem Legionär aus Leidenschaft:
"Das Entwenden von Beweisstücken aus Beweisstücktruhen der Legion wird als schwerer Diebstahl gewertet, welcher mit mindestens der gleichen Härte zu bestrafen ist wie das zuvorige Stehlen der Gegenstände, welches zur Einlagerung der Beweisstücke in der Beweisstücktruhe geführt hat, woraufhin das entwendete Beweisstück beim Erwischen des dreisten Diebes wieder in der Beweisstücktruhe einzulagern ist, wenn der dreiste Dieb erneut ergriffen wird."
Legionsregularien, Band 2, § 666b, Absatz 2
Oder kurz: Das ursprüngliche Problem mit dem Verschwinden des Schwerts könnte wieder auftreten.
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