Zitat Zitat von Martin Septim
Wo haste die her???
Da kann man deutschland ja noch ganz 'normal' nennen....
Bitte?
Nicht wirklich...


Im deutschen Bundesland Hessen gibts noch die Todesstrafe:
Ist der Artikel 21

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Oder die §41 Abs. 2 Punkt 8 STVO
Das Zusatzschild “(Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis Nr.***frei“ nimmt Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, jeweils mit besonderem Parkausweis, vom Halteverbot aus.

Blinde als Autofahrer? Ja ne ist schon klar^^

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Schlechte Nachricht für Spätheimkehrer: Wenn sich ein Garagentor nur mit erheblicher Geräuschentwicklung öffnen und schließen läßt, darf die Garage nachts nicht benutzt werden.
Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens müssen Sie Ihr Auto dann also wegen der Nachtruhe der Nachbarn im Freien stehen lassen

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VORSICHT beim Poppen !!!
Wer den „Höhepunkt“ des Tages lautstark genießen will, sollte es abends nicht zu spät werden lassen. So entschied jetzt ein deutsches Amtsgericht und wies die Beklagten darauf hin, daß „lautes Stöhnen beim Sexualverkehr eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn“ sei – zumindest zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Früh'.

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In Deutschland ist es verboten, mit einer Pappnase, einem falschen Bart oder einem bemalten Gesicht an einer öffentlichen Versammlung und Aufzügen teilzunehmen. Ein Verstoß gegen dieses Vermummungsverbot kann Sie für 12 Monate ins Gefängnis bringen oder Sie eine Geldstrafe kosten.

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OWiG: Belästigung der Allgemeinheit durch Werfen von kleinen Gegenständen bei Veranstaltungen §118: € 20.-

Also Groopys die Plüschtiere werfen gehören in den Knast. }

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Die Schweiz hat auch einen Kalauer auf Lager.
Bis vor ca 10 Jahren haben die noch Brieftauben für den Militärdienst benutzt.

In der Fachsprache nannte es sich so:
Selbstreproduzierende Kleinflugkörper auf biologischer Basis mit fest programmierter automatischer Rückkehr aus beliebigen Richtungen und Distanzen.