Ich weiss jetzt nicht, wie das in D aussieht, aber in der österreichischen Verfassung gibt es ein sogenanntes "Unvereinbarkeitsgesetz", welches den Politikern verbietet, genau diese Posten neben der Tätigkeit innezuhaben:Zitat
Alle Politiker dürfen "keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben" (§2 Abs 1 UnvG).
Weiters dürfen Minister & Bürgermeister (und die diversen Regierungsmitglieder in den Landtagen, etc) während ihrer Amtstätigkeit keine leitende Stellung in einer AG, einer auf den Gebieten des Bankwesens, des Handels, der Industrie oder des Verkehrs tätigen GmbH oder einer Sparkasse oder einer Versicherungsanstalt bekleiden. (§4 UnvG).
Dh nix mit Vorstandsposten für aktive Politiker, zumindest nicht für die, die im Rampenlicht stehen... und ein parlamentarischer Hinterbänkler erhält sowieso nicht ein Angebot für einen lukrativen "Nebenjob".
Wie gesagt, wie die gesetzliche Regelung in D aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

 Kontrollzentrum
Kontrollzentrum 
 
			    
  


 
			

 
					
					
					
						 Zitieren
  Zitieren