Zitat Zitat von Regen
Nunja, dass meiste ist nunmal aus § 14 JuSchG. Sagen wirs so, es ueberwiegt die dort beschriebene Handlung, nicht die Gewalt. Oder rennt man dauernd in solchen, mit Leichen gestapelten Tuermen umher?
Kommt immer drauf an, manchmal rennt man ja doch sehr viel in solchen Orten herum und manchmal sind es auch nur relativ harmlose Szenen mit Kobolden oder Banditen.
Aber das hier ist imo ab 18 Gore : http://img92.imageshack.us/img92/6746/luchien10su.jpg