Nunja, dass meiste ist nunmal aus § 14 JuSchG. Sagen wirs so, es ueberwiegt die dort beschriebene Handlung, nicht die Gewalt. Oder rennt man dauernd in solchen, mit Leichen gestapelten Tuermen umher?
Nunja, dass meiste ist nunmal aus § 14 JuSchG. Sagen wirs so, es ueberwiegt die dort beschriebene Handlung, nicht die Gewalt. Oder rennt man dauernd in solchen, mit Leichen gestapelten Tuermen umher?
--...