Zitat Zitat von lethe
solange du die verpackung nicht öffnest, bist du berechtigt die annahme zu verweigern (unverzüglich, falls eingeworfen). da du dadurch jedoch einen vertag brichst, wird ein vertrauensschadenersatz fällig (die unkosten des gameladens bei dem du bestellt hattest)
Das is ja nen schöner Mist... nun muss ich halt doch warten