Bei einer Zensur im Sinne des Grundgesetzes dreht es sich halt um eine vorzensur, das heisst der Staat überprüft und beschneidet etwas, was danach auf den Markt kommt.

Dies geschiet bei Spielen nicht... ein Hersteller zensiert selber seine Produkte um ne tiefere USK (Die übrigens nicht staatlich ist) einstufung zu bekommen, um mehr Spiele zu verkaufen. Trotzdem ist kein Hersteller verpflichtet den Titel der USK vorzulegen, noch ist irgend ein Hersteller verpflichtet sachen zu "zensieren"... Wenn ein Spiel eine USK einstufung kriegt, kann es vom Staat auch nicht mehr nachträglich indiziert oder ähnliches werden, wenn ein Spiel keine USK einstufung kriegt, ist es halt für jeden über 18 Jahren käuflich zu erwerben... Aber auch bei einer Indizierung oder Beschlagnahmung geschiet dieses NACH dem erscheinen des produktes, und ist daher keine Zensur im klassischen sinne (Wie sie z.B unter der NSDAP im 3. Reich war)

Ausnahme bilden hier halt beschlagnahmte titel aufgrund von hakenkreuzen oder ähnlchen sachen.