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Thema: Kleiner diablo 2 mod ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Das amerikanische Urheberrecht funktioniert anders als das deutsche. Und jede Firma kann selbst entscheiden, ob sie das auch durchsetzt.

    Für Unreal Tournament sollte es z.B. einen StarCraft-Mod geben, der nur in dem Setting spielte. Ging Blizzard gegen vor. Dann wurde der in UnrealCraft umbenannt, und hatte nur noch ein paar ähnliche Gebäude und so weiter - wieder schlug Blizzard zu.

    Alles, was Blizzard erschaffen hat und es nirgendswo sonst gibt, unterliegt ihrem Urheberrecht, und Blizzard setzte das in der Vergangenheit immer wieder durch. Orte, Charaktere, Settings... ist der Ort von Blizzard erfunden worden, fällt er unter das Urheberrecht, solange alle Charakteristika zutreffen. Umbenennen kann helfen, umgestalten schon viel mehr.

    Du kannst eine Schneefestung bauen und sie Lut Golein nennen. Aber keine Wüstenstadt a la Diablo 2. Eine Oasenstadt in ganz anderem Stil wäre hingegen wieder möglich... ein schwieriges Thema.

  2. #2
    Zitat Zitat von bg2408
    Das amerikanische Urheberrecht funktioniert anders als das deutsche. Und jede Firma kann selbst entscheiden, ob sie das auch durchsetzt.
    @bg: würde gerne wissen inwiefern ich als Österreicher (oder auch Deutscher, Schweizer,etc.) an das amerikanische Urheberrecht gebunden bin. Warum sollte man als Europäer nach amerikanischem Recht belangt werden können?

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