Das geht.Zitat von Tikanderoga
Man kann sich seinen Nick beim Patentamt als "Marke" eintragen lassen.
Bei Verletzung der Schutzmarke können Klagen und Gerichtliche Abmahnungen folgen.
Bestes Beispiel ist McFress.
Hier in D gab es afair mal nen Fall mit nem "McBio"
Son Gemüsli... Da hat McFress geklagt, der musste Strafe zahlen und sich umbenennen.