Schimmel ist eine Ernst zu nehmende Gefahr.

Frag auch mal den Anwalt ob man da nicht auch was in der Art von "vorsätzlicher Körperverletzung" machen könnte da es billigend in kauf genommen wird das man krank werden kann.

Auszug aus ARD Ratgeber Recht:
Interessant ist das Unterstrichene.

Weil ein Mieter kann die Miete wegen feuchter Wände und Schimmelflecken mindern. Dies urteilten die Richter des OLG Zelle. Denn es handle sich um sog. Mängel an der Mietsache und beeinträchtigten das Wohlbefinden und die Gesundheit des Mieters.