Ja und nein.Zitat von Schattenläufer
Du mußt wissen, daß du es hier mit gänzlich anderen Industrien zu tun hast. Auf der einen Seite die MaFiA (Musik und Filmindustrie Amerikas), die sich selbst durch unterdurchschnittliche Produkte, falschen Verkaufsformen und verschlafenen gesellschaftlichen Veränderungen zugrunde richten, dabei noch möglichst viel abkassieren wollen.
Auf der anderen Seite wissenschaftliche Verlage, die sich sehr wohl des Schneeballprinzips bewußt sind (kurz zusammengefaßt: Je öfter ein Werk zitiert wird, desto einflußreicher ist es, desto öfter wird es verkauft. In der Psychologie wird die Wichtigkeit von Werken an der Anzahl an Zitierungen in wissenschaftlichen Zeitschriften gemessen!), und nicht die (potentiellen) Kunden als Feinde sieht, die bis auf den letzten Tropfen ausgepreßt werden müssen.
Kurz: Die Philosophie von MaFiA und wissenschaftlicher Verlage ist eine ganz andere.
Zur rechtlichen Frage: Es ist immer gestattet, Ausschnitte (eben Zitate) zu verwenden, solange deren Quelle genannt wird, und sie nicht einen bestimmten Umfang überschreiten. Genauso fallen auch Parodien oder ähnliches unter "fair use", wodurch zum Beispiel der Webcomic OOTS existieren kann. Ganze Werke hingegen dürfen natürlich nicht zitiert und verbreitet werden.
Rein theoretisch würde die Zitatssache auch für Songtextausschnitte gelten, bloß mahnt die MaFiA in solchen Fällen wohl dennoch ab, und auf ein Gerichtsverfahren dürften es nur die wenigsten ankommen lassen wollen.
Macht die Abmahnung von Songtexten Sinn? Rechtlich ist es (leider) gestattet, weil dem deutschen Abmahnsystem a) die erste kostenfreie Abmahnung fehlt, b) die Streitwerte willkürlich festgesetzt werden. Letztendlich sind sie reine Abzocke, ganz klar. Besonders deutlich dadurch, daß die Songtexte nicht kommerziell verwertet werden (Realstreitwert: 0€, nicht 50.000€). Hier ist eine Möglichkeit, Geld zu verdienen - sie wird genutzt. Ist der Ruf erst ruiniert... heil MaFiA!





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