Ergebnis 1 bis 20 von 30

Thema: Raubkopierer muss 4,1 Millionen zahlen

Baum-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #24
    Zitat Zitat von Aldinsys
    Sie dürfen natürlich nicht einfach so in dein Haus,wenn sie keinen Durchsuchungsbefehl haben.
    Und ein Hausdurchsuchungsbefehl wird nicht einfach so auf Verdacht erteilt,sondern nur,wenn Beweise vorliegen. Eine Ausnahme ist,falls akute Fluchtgefahr besteht.

    Die Musikindustrie beschäftigt Agenturen,die sich in Tauschbörsen aufhalten und versuchen andere User eindeutig zu identifizieren. Wenn sie zum Beispiel herausfinden,dass z.B. User XY 100 MP3 in Tauschbörsen anbietet,schalten sie die Polizei ein und fordern die pesönlichen Daten vom Internetprovider an.

    Also,übertreibt es nicht mit den Filesharen.
    Ah, vielen Dank für deine Infos, die haben mir sehr geholfen, weil mein Kumpel und ich uns sehr oft über dieses Thema in letzter Zeit unterhalten. Er meinte ja auch, dass sie die "Durchsuchungsbefehle" neuerdings einfacher bekommen können, ein klarer Verdacht allein reicht schon. Daraufhin hatte ich mit ihm eine stundenlange Diskussion, dass sie schon was richtig Handfestes haben müssen und nicht einfach dein Haus stürmen können ^^ Er glaubte mir aber nicht. Dabei ist er ja der, der... naja, ihr wisst schon Er hat sich zwar gebessert, aber richtig davon losgekommen ist er bisher noch nicht
    Woher weißt du das alles?
    Und gesetz dem Fall, User XY bietet seine 100 MP3s an und 50 Leute laden viele von seinen bereitgestellen Zeugs, werden die dann auch bestraft? Mein Kumpel - höhö - behauptet nämlich, dass es neuerdings egal sei. Wenn jemand die Lieder nicht rechtmäßig ins Netz stellt und ein anderer sie downloaded, sind beide dran ^^
    Ich würde ihn gern damit konfrontieren, mal sehen, was er zu sagen hat
    Wer von uns beiden hat Recht? Er geht mir nämlich langsam auf die Nerven mit seinen Horrorgeschichten...

    Geändert von zuffel (01.09.2006 um 18:27 Uhr)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •