Sie dürfen natürlich nicht einfach so in dein Haus,wenn sie keinen Durchsuchungsbefehl haben.
Und ein Hausdurchsuchungsbefehl wird nicht einfach so auf Verdacht erteilt,sondern nur,wenn Beweise vorliegen. Eine Ausnahme ist,falls akute Fluchtgefahr besteht.
Die Musikindustrie beschäftigt Agenturen,die sich in Tauschbörsen aufhalten und versuchen andere User eindeutig zu identifizieren. Wenn sie zum Beispiel herausfinden,dass z.B. User XY 100 MP3 in Tauschbörsen anbietet,schalten sie die Polizei ein und fordern die pesönlichen Daten vom Internetprovider an.
Also,übertreibt es nicht mit den Filesharen.

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