Joa, sehe ich auch so. Letztendlich macht es die Tat ja doch nicht ungeschehen. Wenn die Tat erstmal begangen wurde, dann gibt es zwei Gründe für die Strafe:

1. Der Täter soll einsehen, dass er einen Fehler gemacht hat. Resozialisation, Reintegration und all sowas.
2. Rache. Die Sau soll bluten!

Nur ist es so, dass Punkt 2 sehr emotional ist. Meiner Meinung nach darf es nicht darum gehen, die Rachegelüste der Hinterbliebenen zu stillen. Das ist eine schlechte Angewohnheit aus unserer Vergangenheit, die wir uns bis heute bewahrt haben.
Da Punkt 2 im Idealfall rausfällt, ist Punkt 1 eben der entscheidende Maßstab für die Strafe. Und da sind Folter, Todesstrafe und lebenslänglicher Gefängnisaufenthalt eben nicht besonders gut geeignet.