> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: "ANWALTSKANZLEI HOELLER [Inkassodezernat]"
> Gesendet: 06.10.06 16:19:16
> An:
Gogoork@web.de
> Betreff: Mahnverfahren IQ-9201-7364
>
> Sehr geehrter Teilnehmer,
>
> die Firma VitaActive Ltd. hat mich mit der Durchsetzung einer gegen Sie
> bestehenden Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und
> Rechtslage ist Ihnen folgendes mitzuteilen:
>
> Sie haben sich am 07.06.2006 um 18:53 Uhr mit der eMail-Adresse
> "Gogoork@web.de" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt zugewiesenen
> IP-Adresse 172.181.31.66 (ACB51F42.ipt.aol.com) im Internet-Angebot
> "IQ-Fight" (
www.iqfight.de) meiner Mandantin angemeldet und Zugang zu
> deren kostenpflichtiger Dienstleistung erhalten. Aus dem dadurch
> zustandegekommenen Vertrag ergibt sich eine Forderung, die von Ihnen bis
> heute nicht beglichen wurde. Auf die Rechnung meiner Mandantin vom
> 10.07.2006 (ReNr. REVA-119999) haben Sie ebensowenig eine Zahlung
> geleistet, wie auf deren erste Mahnung vom 24.07.2006 (M1VA-119999) und
> zweite Mahnung vom 08.08.2006 (M2VA-119999). Da Sie sich seit der ersten
> Mahnung im Zahlungsverzug befinden, haben Sie meiner Mandantin auch den
> seither entstandenen sowie den zukünftig entstehenden Verzugsschaden (§§
> 280 I, II, 286 BGB) zu ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie
> die Kosten meiner Inanspruchnahme zählen:
>
> Gebührenberechnung nach RVG
> 0,8 Geschäftsgebühr, VV 2300 20,00 EUR
> Post- und Telekommunikationspauschale, VV 7002 4,00 EUR
> ---------------------------------------------------------
> Anwaltskosten 24,00 EUR
>
> Sollten Sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt,
> weil Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden
> Sie aufgefordert, entsprechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie
> des Personalausweises oder der Geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings
> wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß Minderjährigkeit nicht
> notwendig die zivilrechtlichen Ansprüche meiner Mandantin entfallen
> läßt. Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht das
> 18., jedoch das 14. Lebensjahr vollendet hatten, und die sich die
> Teilnahme durch Angabe eines falschen Geburtsdatums auf rechtswidrige
> Weise erschlichen haben, behält sich meine Mandantin neben der
> Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Erstattung einer
> Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor.
>
> Wie sich inzwischen anhand von Problemen bei der Postzustellung
> herausgestellt hat, haben Sie sich am 07.06.2006 unter Verwendung von
> unzutreffenden Angaben zu Ihrer Person bzw. Anschrift angemeldet. Aus
> diesem Grund wird Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt. Da bis heute
> keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu
> vermuten, daß bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand,
> sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung meiner Mandantin zu
> verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen. Ein solches
> Verhalten erfüllt den Betrugstatbestand (Eingehungsbetrug) und ist
> strafbar gemäß § 263 StGB.
>
> Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen
> Gesamtbetrag von 59,56 EUR bis spätestens zum 24.10.2006 (Eingang) unter
> Angabe des Verwendungszwecks "IQ-9201-7364" auf das Konto 15342466 bei
> der Postbank Dortmund (BLZ 44010046, Kontoinhaber: HOELLER
> RECHTSANWÄLTE) zu überweisen. Für die Zahlung von ausländischen Konten
> verwenden Sie bitte IBAN: DE54440100460015342466 und BIC: PBNKDEFF,
> wobei für hinreichende Deckung der Bankspesen zu sorgen ist.
> Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig
> eingehen, ist damit zu rechnen, daß meine Mandantin schon aus Gründen
> der Ermittlung Ihrer Identität und Anschrift sowie zur Einleitung eines
> Ermittlungsverfahrens den Vorgang umgehend der zuständigen
> Staatsanwaltschaft übermitteln wird. Es wird bereits jetzt darauf
> hingewiesen, dass dadurch auch weitere Kosten entstehen werden.
>
> Hochachtungsvoll
>
> Rechtsanwalt
> ANWALTSKANZLEI HOELLER
> Inkassodezernat
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