Zitat von drunken monkey
Bei zweisprachige Ortsschildern hingegen ist die Sache glasklar: es handelt sich dabei um ein verfassungsmäßig garantiertes Minderheitenrecht, das eingehalten werden muss, solange es gilt. Einen Verfassungsverstoß als Propagandamittel einzusetzen ist doch wirklich tief, und wem würden zweisprachige Ortstafeln denn bitte so weh tun? Ich freue mich auch, wenn ich irgendwo im Ausland rumkurve und dann Sachen auch auf Deutsch, oder zumindest Englisch, angeschrieben sind. Und ich würde es genauso überleben, wenn bei uns unter "Wördern" noch "Wordrjan", oder was auch immer, stünde.
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