Hallo
also auf meiner Prüfungsbescheinung für das Begleitete Fahren mit 17 steht."...ist berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klassen B / M / L / S zu führen.

Dann steht weiter:
"Weitere Auflagen: Der Fahrerlaubnisinhaber darf bis zum ... KFZ der Klassen B nur in Begleitung einer nachfolgend genannten Person als Beifahrer und nur innerhalb in Deutschland führen."

Also eigentlich müsste es ja dann gehn mit Moped... am besten ich ruf echt nochmal bei der Fahrschule an...